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  • Ende der Steuerfreiheit für Langzeit-Immobilien

    admin 15:43 on 30. Juni 2009 | 0 Permalink

    Was ich hier jetzt niederschreibe interessiert nur Immobilieninnhaber, die Ihr Eigentum vor 1994 gekauft haben.

    Es besteht immer noch eine Verwirrung für die Immobilienbesitzer in Spanien. Viele glauben, dass Immobilien, die vor dem Jahr 1986 gekauft wurden, steuerfrei veräußert werden können.

    Leider ist dies seit dem 20. Januar 2006 nicht mehr so.

    Erinnern Sie sich, dass mit dem alten Gesetz der Einkommenssteuer, welches bis zum Jahre 1996 gültig war, für jedes Jahr, welches das Eigentum in Ihrem Besitz war, eine Reduzierung auf den Gewinn von 11,11 % angewandt werden konnte? Dieses bedeutete, daß nach 10 Jahren kein Gewinn mehr vorlag und somit auch keine Steuern bezahlt werden mussten.

    Dieses alte Gesetz der Einkommenssteuer ist mit der Reform in 1996 geändert worden. Die Reduzierungen wurden beseitigt, aber die seinerzeit erworbenen Rechte noch respektiert. Immobilien, die im Jahre 1996 10 Jahre oder mehr in Ihrem Besitz waren, konnten zu einem beliebigen Preis verkauft werden, da ja jeglicher Gewinn steuerfrei war.

    Vor 1986 zahlte der Eigentümer keine Steuern. Wer die Immobilie zwischen 1986 und 1994 gekauft hatte, konnte die Reduzierung von 11,11 % für jedes Jahr, innerhalb dieses Datums, anwenden. Dieses war für die “alten” Besitzer natürlich sehr von Vorteil.

    Mit der letzten Reform werden die alten anwendbaren Reduzierungen bis 1996 respektiert. Ab 19. Januar 2006 wird der Gewinn ohne Reduzierung wieder berechnet und mit 18 % versteuert.

    Wie funktioniert dieses in der Praxis?
    Wir werden dieses mit nachstehendem Beispiel erläutern:

    Gehen wir davon aus, dass Sie eine Immobilie verkaufen, die genau bis zum 20. Januar 2006 20 Jahre (also 7.300 Tage) lang Ihr Eigentum war. Sie verkaufen das Eigentum Anfang 2009, das sind 3 Jahre, d.h. 1.095 Tage, die steuerpflichtig sind. 1.095 sind 15 % von 7.300. 7.300 Tage sind steuerfrei, 1.095 Tage nicht.

    Wenn Ihr Gewinn € 500.000,- beträgt, müssen Sie Steuern auf 15 %, d.h. auf € 75.000,- zahlen. 18 % ist der anwendbare Steuersatz. Bei diesem Beispiel würden Sie € 13.500,- zahlen

    Wie Sie daraus erkennen können, reduziert sich die Steuerfreiheit progressiv, je mehr die Zeit vergeht. Bei diesem Beispiel wäre die Steuerfreiheit im Jahre 2026 0 %.

    Es bleibt nur noch die Anwendung der Aktualisierungskoeffizienten, die den Kaufwert gemäß dem aktuellen Währungswert hinsichtlich der angehäuften Inflation aktualisieren. Dieses aktualisiert den Kaufwert, aber niemals erreicht man die Annullierung der Steuern wie es bis zum Jahre 1996 möglich war.

     
  • Sparen Sie Steuern und beziehen Sie ein Gehalt

    admin 14:29 on 14. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: Gehalt, Geschäft,

    Wer ein Geschäft mittels einer Gesellschaft betreibt, kann ganz einfach ein bisschen Geld bei den Steuern sparen. Wie? Ganz einfach. Die Gesellschaft bezahlt Ihnen ein monatliches Gehalt für die von Ihnen geleistete Arbeit. Dieses Gehalt ist ein abzugsfähiger Kostenpunkt für die Gesellschaft und somit wird der Gewinn reduziert und Sie zahlen dann automatisch weniger Steuern.

    Zum Beispiel, wenn Ihr Jahresgehalt € 30.000,- ist und die Gesellschaft einen Steuersatz bei der Körperschaftsteuer von 30 % hat, wäre die Steuerersparnis für die Gesellschaft pro Jahr € 9.000,-.

    Aber aufgepasst: Dieses Gehalt, obwohl es ein Kostenpunkt für die Gesellschaft ist, ist für Sie eine Einnahme. Diese Einnahme muss bei Ihrer Einkommenssteuererklärung erwähnt werden. Bei dieser Steuer ist der Steuersatz nicht festgelegt, sondern ist steigend. Je mehr Sie verdienen, umso mehr Steuern müssen Sie bezahlen.

    Basierend auf diesen Vorraussetzungen müssen Sie sich ein nicht zu hohes Gehalt zuteilen, damit Sie nicht mehr als 30 % der Steuern bei der Einkommensteuererklärung haben werden, sonst würden Sie nicht nur Steuern sparen, sondern würden sogar mehr bezahlen.

    Deshalb ist es angebracht eine Kalkulation diesbezüglich zu machen, was es für Sie bedeuten würde, dieses Gehalt bei der Einkommenssteuererklärung zu deklarieren.

    Machen wir mal ein Beispiel. Gehen wir davon aus, dass Sie zwei Kinder haben, dass Ihre Frau arbeitet und Sie jährlich € 3.000,- an die Sozialversicherung bezahlen.

    Vorausgesetzt, in der Einkommenssteuererklärung wird nur Ihr Gehalt deklariert.

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    Vorausgesetzt, in der Einkommenssteuererklärung werden Ihr Gehalt und weitere € 10.000,- deklariert.

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    Vorausgesetzt, in der Einkommenssteuererklärung werden Ihr Gehalt und weitere € 20.000,- deklariert

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    Wie Sie daraus ersehen können, wenn außer Ihrem Gehalt, Sie nicht noch andere Einkünfte hätten, die günstigste Wahl ist, Ihnen ein jährliches Gehalt zwischen € 30.000,- und 40.000,- zu zahlen. Auf diesen Betrag wird eine maximale Steuerersparnis von ca. € 4.400,- im Jahr erreicht. Diesen Betrag so einfach zu sparen hat schon seinen Verdienst.

    Auf jeden Fall muss das Gehalt Ihren Funktionen und Verpflichtungen in der Gesellschaft angemessen sein, da das Finanzamt dieses Gehalt in Frage stellen könnte, dass dieses viel höher ist, als das einer anderen Person, die die selben Arbeiten leisten würde. Aber wenn man realistisch ist, wer würde soviel Zeit und Anstrengung in Ihre Firma stecken, wenn Sie es nicht sind?

     
  • Das spanische "GmbH"-Gesetz

    admin 12:14 on 11. Juni 2009 | 0 Permalink

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  • Aktivierung von Buchgewinnen auf Immobilien

    admin 11:09 on 11. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: Aktivierung, Buchgewinn, Erbschaftsteuer,

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  • Beitritt eines neuen Gesellschafters bringt Geld ...

    admin 20:59 on 10. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: Ausgabeaufgeld, Beitritt, Dividende, Finanzierungskosten, Finanzspritze, Geld, Geschäfte, Gesellschafter, Know-how

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  • Steuerliche Vorteile für kleine Firmen

    admin 20:48 on 10. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: Abschreibungen, Gewinn, Gründer, Investitionen, kleine Firmen, Leasing, Neugründung, Personal, Rückstellung, , Vorteile

    Die Firmen, die neu gegründet werden, sind von der Gewerbesteuer für die ersten zwei Jahre Ihres Bestehens ausgeschlossen. Darüber hinaus muss diese Steuer auch nicht gezahlt werden, wenn die Umsatzziffer pro Geschäftsjahr die 1 Mio. Euro nicht übersteigt.

    Auch wenn diese Firmen weniger als 8 Mio. Euro fakturieren, können diese die Regelung für reduzierte kleine Firmen in Anspruch nehmen, was eine Reihe von Vorteilen mit sich bringt.

    1. Der auf diese Firmen angewandte Steuersatz ist niedriger als der, der auf größeren Firmen angewandt wird. Die ersten € 120.202,41 Gewinne werden mit 25 % besteuert und nicht mit 30 % . Das bedeutet, dass Sie 5 % weniger Steuer auf Gewinne zahlen als die größeren Firmen.

    2. Außerdem hat Ihre Firma den steuerlichen Vorteil, dass sie die Möglichkeit hat, die Käufe der Aktiva direkt auf die Kosten anzurechnen, wenn deren Einzelwert unter € 601,01 ist. Das Limit von € 12.020,24 darf in einem Geschäftsjahr nicht überschritten werden.

    3. Die anderen Aktiva, die die Kosten von € 601,01 überschreiten, können schneller abgeschrieben werden. Wenn eine Firma einen PC in 4 Jahren amortisiert, kann eine kleine Firma dieses in 2 Jahren tun.

    4. Wenn Sie Investitionen in neue Aktiva machen, und Personal fest anstellen, kann dieses auch schneller amortisiert werden.

    5. Es kann eine globale Rückstellung für eventuelle Insolvenzen von Schuldnern auf den Schuldnersaldo bei Jahresabschluss vorgenommen werden.

    6. Bei den Leasing Quoten kann der Teil der Quote für die Rückgewinnung des Gegenstandes abgezogen werden, wenn es das Limit der dreifachen zu amortisierenden Quote nicht übersteigt.

    Zusammenfassend erlauben diese Vorteile in den ersten Jahren der Aktivität einer Firma den Gewinn vor Steuern zu reduzieren, was ja dann schließlich weniger Steuern zahlen bedeutet.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

     
  • Optionsvertrag

    admin 18:23 on 10. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: arras penitenciales, contrato de arras, , Immoblien, Optionsvertrag, Reservierung, Vertrag

    Diese Art von Verträgen ist sehr typisch. Mit diesem privaten Dokument vereinbaren sowohl der Verkäufer als auch der Käufer die Bedingungen für den Verkauf bevor sie beim Notar die Urkunde errichten.

    In diesem Dokument verpflichtet sich der Verkäufer, die Immobilie zu dem festgelegten Zeitpunkt zu übergeben und der Käufer verpflichtet sich, zu den vereinbarten Terminen das Geld zu bezahlen. Außerdem wird im Allgemeinen bei der Unterschrift dieses Optionsvertrages eine Anzahlung für die Reservierung der Immobilie getätigt.

    In Spanien nennt man diese Art von Verträgen, wo eine Anzahlung geleistet wird um ein Bündnis zu schließen “contrato de arras”.

    Trotzdem, und um künftige Konflikte zu vermeiden, wenn einer der Parteien zurücktritt, empfehle ich, dass der Betrag des Vorvertrages als Abfindung genommen wird. Wenn der Käufer zurücktritt bekommt der Verkäufer somit die Abfindung. Wenn der Verkäufer aber zurücktritt muss er das Doppelte bezahlen. In diesem Fall nennt man dieses “arras penitenciales”.

    Der Vorteil bei dieser Sache ist, dass bei Nichteinhaltung dieses Vertrages es nicht notwendig ist, vor Gericht zu gehen um die Entschädigung festzulegen, die von dem jenigen bezahlt werden muss, der den Vertrag gebrochen hat.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

     
  • Der richtige Urkundenwert

    admin 18:20 on 10. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: , Grunderwerbsteuer, , , Marktwert, Mindestwert, Nachzahlungen, Urkundenwert,

    Bei Immobiliengeschäften, bzw. Verkäufen muss darauf geachtet werden, dass die offizielle Verwaltung manchmal den Urkundenwert nicht akzeptiert.

    Dieses ist sehr wichtig, da bei dem Verkauf von Immobilien bei Privatleuten der Käufer die Steuer für Grunderwerbssteuer bezahlen muss, die auf den Balearen 7 % beträgt. Diese Steuer wird auf den realen Wert der Immobilie angewandt. Dieser reale Wert muss nicht unbedingt mit dem Wert, der in der Notarurkunde ausgewiesen wird, übereinstimmen.

    Wenn die Verwaltung der Meinung ist, dass die Vertragsabschließenden einen niedrigeren als den realen Wert angegeben haben um Steuern zu sparen oder aus anderen Gründen, kann es vorkommen, dass noch eine Nachzahlung gemacht werden muss und vom Käufer die Zahlung dieser Differenz zwischen dem deklarierten und realen Marktwertes gefordert wird.

    Es ist deshalb zweckmäßig, die vom Finanzamt der autonomen Region zur Verfügung gestellten Tabellen zu benutzen um den realen Wert der Immobilie festzulegen. Diesen Wert erhält man durch Anwendung einiger Koeffizienten auf den Katasterwert, einer Reihe von anderen Daten, wie z. B. Alter, Grundfläche, Qualität, Lage der Immobilie etc.

    Mein Rat ist, immer die notarielle Urkunde auf den realen Wert auszustellen. Auf jeden Fall auf den Mindestwert, der durch Anwendung der Tabelle errechnet wird. So vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und teuere zusätzliche Nachzahlungen.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

     
  • Wie reklamiere ich bei Baumängel?

    admin 18:18 on 10. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: Architekt, Baumaterial, Baumängel, Bauunternehmen, , Fertigstellung, Feuchtigkeit, Frist, Gericht, Gutachten, Mängel, Neubau, Reklamationen, reklamieren, Schäden

    Normalerweise sind die Baumängel und Schäden hier auf Mallorca bedingt dadurch, dass schlechte anstatt guter Qualität bei den Baumaterialien, um die Unterwanderung von Feuchtigkeit zu vermeiden, verwendet wird. Es kann somit bei einem Neubau passieren, dass viele Arten von Unregelmäßigkeiten und Mängel entstehen.

    Bitte beachten Sie, dass es hierfür ab der Fertigstellung eine Frist von 10 Jahren gibt, um die Mängel zu beanstanden. Ich empfehle Ihnen somit, dieses schnellstmöglich zu tun, da einige Bauunternehmen die Firma nur zum Bau der Anlage gründen und dann diese wieder auflösen. Wenn Sie bei Mängeln zögern, dieses zu melden, kann der Bauunternehmer Ihnen vorwerfen, dass Sie fahrlässig gehandelt haben, wenn Sie ihn nicht rechtzeitig bei Feststellung der Mängel, entsprechend informieren. Die gerichtliche Beanstandung kann dann abgewiesen werden.

    Wie muss man handeln? Ersten muss ein technisches Gutachten über einen Architekten oder technischen Architekten (aparejador), in dem genau aufgeführt wird, wo sich die Mängel befinden, ihren Ursprung und Grund, geschätzte Reparaturkosten und ergriffene Vorsichtsmaßnahmen, erstellt werden. Eines dieser Gutachten kostet ca. EUR 600,-.

    Danach teilen Sie diese Mängel und deren Ursprung dem Bauträger, Bauherrn und Architekten-Direktor dieses Bau’s mit. Bitte tun Sie dieses mittels Burofax, Kosten ca. EUR 12,-

    Teilen Sie dem Bauträger mit, dass die Baufirma diese Mängel behebt. Sie können auch beim Bauträger anfragen, dass dieser die Mängel beheben lässt und dieser dann später selbst die Kosten an die Baufirma weiterleitet. Wenn die Wohnung in einer Wohngemeinschaft ist, rate ich Ihnen, dass diese Initiative vom Präsidenten der Anlage nach Beschluss der Eigentümerversammlung, ergriffen wird. Bitte fügen Sie auch die Kosten für das technische Gutachten auf.

    Wenn diese Initiative keinen Erfolg habt, muss dies über ein Gericht getan werden, damit entschieden wird, wer für die Kosten aufkommt. Ich empfehle Ihnen, die Schäden nicht zu reparieren, bevor ein Richter ein Urteil gefällt hat, es sei denn, es können Personen zu Schaden kommen. Mit dieser eventuellen Reparatur könnten Beweise vernichtet werden, bzw. verschwinden.

    Bei dieser Art von Reklamationen werden meistens die Baufirmen verantwortlich gemacht, wenn Sie anderes Material als in der Baubeschreibung festgelegt, benutzt haben, oder die Architekten, wenn sie sich verkalkuliert haben oder der technische Architekt, wenn der die Bauarbeiten nicht kontrolliert hat. Wenn bei der Gerichtsverhandlung keine Verantwortlichen an´s Licht kommen, kann jeder einzelne, sogar auch der Bauträger verurteilt werden.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

     
  • Neues bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer

    admin 18:13 on 10. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: , Erbschaft, Erbschaft- und Schenkungssteuer, , Schenkung, Steuersatz,

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