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  • Mallorca - kein "Steuer-Niemandsland" mehr

    admin 17:35 on 20. November 2009 | 0 Permalink
    Tags: , , , Fiskus, Lebensmittelpunkt, Mallorca, , Niemandsland, Rente, Rentner, , , Steuerparadies

    Das Finanzamt der Balearen hat damit begonnen, die Ausländer zu überprüfen um festzustellen, wer auf der Insel wohnt.

    Mallorca hat die höchste Ausländerrate in Spanien, fast 20%, was ungefähr 160.000 Personen entspricht. Gemäß Verwaltung müssten ca. 60.000 davon Einkommenssteuererklärungen abgeben. Allerdings sind die meisten davon Arbeitnehmer und diesen wird die Lohnsteuer bereits abgezogen. Sie sind für den Fiskus uninteressant.

    Etwa 1.000 Personen sind bereits zur Überprüfung angeschrieben worden, hauptsächlich Briten und Deutsche.

    Gemäß Königlichen Dekrets 240/2007 sind ab 1. April 2007 alle EU-Bürger, die mehr als 3 Monate in Spanien leben, verpflichtet, sich beim „Registro Central de Extranjeros“ (Zentral-Ausländerregister) einzutragen.

    Dieses Register wird vom Finanzamt genutzt, gemeinsam mit anderen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (Gemeinde, Schulen, Kfz., Strom, etc.).

    Wer hier seinen Lebensmittelpunkt hat und mehr als 6 Monate in Spanien lebt, ist verpflichtet, nicht nur seine Einnahmen in Spanien zu versteuern, sondern auch sein Welteinkommen.

    Wer dem Finanzamt erklärt, dass er im Heimatland steuerpflichtig ist, hat einen Steuerbescheid vorzulegen. Außerdem informiert das spanische Finanzamt das Heimatland von Amts wegen, um den steuerlichen Status zu überprüfen. Nebenbei erfährt der deutsche Fiskus Ihre Daten in Spanien, die von wirtschaftlicher Bedeutung sein könnten. Eine Hand wäscht die andere.

    Am meisten gefährdet sind Personen, die z.B. Immobilien oder Kapitalanlagen bei spanischen Banken bzw. Vermögen in Spanien investiert haben.

    Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Deutschland, sind Renten in dem Land steuerpflichtig, in dem der Empfänger ansässig ist. Auf diese Weise verliert der deutsche Fiskus die Steuern Ihrer auf Mallorca bzw. in Spanien ansässigen Rentner.

    Es gibt so gut wie keine Rentner, die in Spanien Einkommenssteuererklärungen abgeben. Deutschland argumentiert, dass es Hunderte von Millionen an Steuern verliert und probiert jetzt, diese Klausel im DBA zu ändern.

    „Wir möchten vermeiden, dass die Balearen ein Steuerparadies werden“ sagte der Delegierte des Finanzamtes auf den Balearen, Herr Raul Burillo. Es gibt etliche Personen, welche die etwas undurchsichtige Situation Ihres Wohnsitzes ausnutzen. Sie zahlen weder in dem einen, noch in dem anderen Land Steuern. Bis zum heutigen Zeitpunkt nutzten diese Personen die Situation aus, dass Ausländer kaum kontrolliert wurden. Ebenso die fehlende Ernsthaftigkeit beim Austausch von Informationen zwischen den Finanzämtern der verschiedenen Länder. Damit ist nun Schluss.

    Momentan ist es ratsam, sich zu schützen. Derjenige, der hier legal ist, muss sich nicht sorgen. Es wäre ggf. von Vorteil, die Situation zu klären, damit bei einer möglichen Überprüfung alles für die Beamten verständlicher und nachweisbar ist.

    Wer sich in der steuerlichen Situation des “Niemandslandes” befindet, aber hier seine Existenz aufgebaut hat, und sich hier mit Familie aufhält, sollte zukünftig vorsichtig sein. Ohne Steuerbescheid Ihres Heimatlandes bekommen Sie Probleme.

    Das Risiko:
    Sie müssen mit einer Steuernachzahlung für Ihr Einkommen der letzten 4 Jahre (Verjährungsfrist) rechnen, ganz egal woher das Geld stammt. Darauf werden dann noch Strafen und Verzugszinsen berechnet.

    Wenn jemand Aktien, Immobilien oder Geld auf der Bank hat, und nicht nachweisen kann, dass das Geld für diesen Kauf ordnungsgemäß versteuert wurde, wird der Wert auch als zu versteuerndes Einkommen angenommen.

    Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn jemand in den letzten 4 Jahren eine Immobilie auf seinen Namen zu € 1,5 Mill. gekauft hat und noch einige Tausend Euros auf dem Bankkonto hat. Die Steuerberechnung wird beeindruckend sein.

    Betroffene Personen benötigen dringend eine steuerliche Beratung.

    Wenn man nicht mehr als 6 Monate in Spanien lebt und in Deutschland oder einem anderen Land steuerpflichtig ist, das kein Steuerparadies ist, rate ich Ihnen, sich nicht im Residentenregister einzuschreiben. Eine Überprüfung, dass man tatsächlich weniger als 3 oder weniger als 6 Monate sich hier aufhält, ist unmöglich.

    Man macht sich also nicht strafbar, wenn man sich im Residentenregister nicht registriert. So können Sie vermeiden, dass Sie gleich auf die „Kontrollliste“ gesetzt werden.

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  • Der richtige Urkundenwert

    admin 18:20 on 10. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: , Grunderwerbsteuer, , Mallorca, , Mindestwert, Nachzahlungen, Urkundenwert,

    Bei Immobiliengeschäften, bzw. Verkäufen muss darauf geachtet werden, dass die offizielle Verwaltung manchmal den Urkundenwert nicht akzeptiert.

    Dieses ist sehr wichtig, da bei dem Verkauf von Immobilien bei Privatleuten der Käufer die Steuer für Grunderwerbssteuer bezahlen muss, die auf den Balearen 7 % beträgt. Diese Steuer wird auf den realen Wert der Immobilie angewandt. Dieser reale Wert muss nicht unbedingt mit dem Wert, der in der Notarurkunde ausgewiesen wird, übereinstimmen.

    Wenn die Verwaltung der Meinung ist, dass die Vertragsabschließenden einen niedrigeren als den realen Wert angegeben haben um Steuern zu sparen oder aus anderen Gründen, kann es vorkommen, dass noch eine Nachzahlung gemacht werden muss und vom Käufer die Zahlung dieser Differenz zwischen dem deklarierten und realen Marktwertes gefordert wird.

    Es ist deshalb zweckmäßig, die vom Finanzamt der autonomen Region zur Verfügung gestellten Tabellen zu benutzen um den realen Wert der Immobilie festzulegen. Diesen Wert erhält man durch Anwendung einiger Koeffizienten auf den Katasterwert, einer Reihe von anderen Daten, wie z. B. Alter, Grundfläche, Qualität, Lage der Immobilie etc.

    Mein Rat ist, immer die notarielle Urkunde auf den realen Wert auszustellen. Auf jeden Fall auf den Mindestwert, der durch Anwendung der Tabelle errechnet wird. So vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und teuere zusätzliche Nachzahlungen.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

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  • Neues bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer

    admin 18:13 on 10. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: , Erbschaft, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Mallorca, Schenkung, Steuersatz,

    Seitens der Regierung der Balearen ist die Erbschaft- und Schenkungssteuer zwischen direkten Familienangehörigen seit dem 1. Januar 2007 praktisch abgeschafft worden.

    1. Die Erbschaften von Eltern auf Kinder, zwischen Ehepartnern oder festen Partnern und von Grosseltern auf Enkel werden mit einem Satz von maximal 1 % besteuert. Davor lag der Steuersatz bis zu einem Maximum von 40,8 %.

    2. Die Schenkungen von Eigentum jeglicher Art von Eltern an Kinder, zwischen Ehepartnern oder festen Partnern und von Grosseltern an Enkel, werden mit einem festen maximalen Satz von 7% versteuert. Davor lag der Steuersatz bis zu einem Maximum von 40,8%.

    3. Wenn die Schenkung auf den aktuellen Wohnsitz gemacht wird, liegt der Steuersatz für Söhne, Töchter und Enkel unter 36 Jahre oder Behinderte bei 3 %.

    4. Die Einbringung zum geschützten Eigentum von Behinderten muss nicht versteuert werden.

    Es handelt sich hier zweifellos um gute Nachrichten, es muss aber doch gesagt werden, dass diese steuerlichen Vorteile nur auf Personen, die ihren Wohnort in Spanien haben, angewandt werden können. Der Erbe, der hier der Steuerpflichtige ist, muss seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben. Was noch nicht klar ist, ob der Verstorbene auch seinen Wohnsitz in Spanien haben muss. Der letzte Punkt wird in Kürze geklärt werden.

    Für den größten Teil der Personen, die hier in Spanien einen zweiten Wohnsitz und hier nicht ihren offiziellen Wohnsitz haben, hier auch keine Steuern bezahlen, wird weiterhin der normale Steuersatz angewandt werden: bis zu 40,8 % auf den Marktwert der geerbten Immobilien (in der Praxis ist der Satz nicht höher als 34 %).

    Für diese Personen ist weiterhin angebracht, die Steuerlast zu minimieren. Normalerweise wurde hier das System der Einschiebung einer Gesellschaft genutzt oder die Aufteilung zur Nutznießung der Immobilie.

    Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die fast nicht bekannt aber doch sehr beeindruckend ist um die Kosten der Steuern zu senken. Dieses System hat noch eine Reihe von anderen Vorteilen und ist auch noch 100% legal.

    Fordern Sie weitere Informationen bei mir an.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

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  • Warum ausgerechnet Mallorca?

    admin 10:26 on 9. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: Alternative, Europa, Ges.m.b.H., , konkurrenzlos, Mallorca, S.L., , Unternehmer

    Warum sollte ein deutscher Unternehmer ausgerechnet nach Mallorca kommen?

    Weil er die Vorteile Europas hier in Spanien am besten nutzen kann.

    Die EU ermöglicht ihm, die für ihn bestmögliche Rechtsform in Europa selbst zu wählen. Und zwar ohne sein Land verlassen zu müssen. Zu einer deutschen GmbH oder einer österreichischen Ges.m.b.H. gibt es viele Alternativen. Die spanische S.L. hat sich nicht nur als sehr “pflegeleicht” erwiesen, sie bietet für bestimmte Unternehmen konkurrenzlose Vorteile.

    Ob Ihr Unternehmen dazu gehört, kann ich Ihnen gerne sagen.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

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  • Fragen Sie Ihren Mallorca Steuerberater!

    Strategiedoktor 10:14 on 9. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: Ausland, Auswandern, Beratung, Chancen, Deutsch, Finca, Fragen, , Jobs, Mallorca, Mallorca Steuerberater, Selbstständig, , Sprachkurs

    Oft beginnt alles mit einer Idee: Auswandern Spanien! Mallorca!
    Und dann geht alles Schlag auf Schlag: Urlaub Mallorca. Auswandern Mallorca.

    Die Möglichkeiten
    Arbeit Ausland. Jobs im Ausland. Selbständig.
    Finca Mallorca. Immobilie Mallorca.
    Wer von einer Mallorca Immobilie träumt, braucht professionelle Beratung.
    Und wer sich selbstständig macht, hat in Spanien gute Chancen.
    Ein Sprachkurs ist sehr zu empfehlen. Ihr Mallorca Steuerberater Marcos Vera-Stein spricht selbstverständlich Deutsch.

    Marcos Vera-Stein ist der Mallorca Steuerberater.

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