Natürliche Personen, die weniger als € 53.007,20 verdienen, können 10 % des Rechnungsbetrages für bestimmte Bauarbeiten in ihrer selbst genutzten Wohnung (Hauptwohnsitz!), absetzen.
Popularity: 12% [?]
Natürliche Personen, die weniger als € 53.007,20 verdienen, können 10 % des Rechnungsbetrages für bestimmte Bauarbeiten in ihrer selbst genutzten Wohnung (Hauptwohnsitz!), absetzen.
Popularity: 12% [?]
Ein in Deutschland ansässiger Eigentümer einer spanischen Immobilie muss in Deutschland folgende, aus der spanischen Immobilie hervorgehenden Einkünfte versteuern: »»»
Popularity: 91% [?]
Unglaublich, aber wahr: Noch immer werde ich bezüglich der Möglichkeit konsultiert, eine Immobilie zu verkaufen und dabei in der Kaufurkunde einen Wert anzugeben, der unter dem tatsächlich vereinbarten Kaufpreis liegt. »»»
Popularity: 76% [?]
Die spanischen Banken sind NICHT verpflichtet, die Erträge der Girokonten der Nicht-Residenten steuerlich abzuführen.
Kontoinhaber ohne ständige Niederlassung müssen innerhalb einer Frist von »»»
Popularity: 74% [?]
Artikel 4 des Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommen, welches die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen und die Kapitalflucht bezüglich der Einkommens- und Vermögenssteuer verhindern soll, besagt hinsichtlich des “ständigen Aufenthaltsortes” folgendes … »»»
Popularity: 90% [?]