Updates from Januar, 2010

  • Ihre Immobilien-S.L.: Welche Steuern fallen an?

    admin 02:56 on 2. Mai 2010 | 0 Permalink
    Tags: , , Immobilien S. L., ,

    Wird die Immobilie, deren Eigentümer die S. L. ist, vom Gesellschafter, Geschäftsführer (Administrator) oder von deren Familienangehörigen genutzt, werden Mieteinnahmen der Gesellschaft berücksichtigt. Es handelt sich dann um so genannte verbundene Vorgänge. Für die Höhe der Miete ist dann der übliche Marktwert maßgebend … »»»

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  • Wer unterschreibt für die S. L. ?

    admin 07:37 on 6. Oktober 2009 | 0 Permalink
    Tags: Bevollmächtigter, , Unterschrift, Vollmacht

    Wir gehen von folgendem Beispiel aus:

    Ihre S. L. hat zwei Gesellschafter, Sie und noch eine andere Person. Beide sind Gesellschafter und haben die Kontrolle der Geschäfte der Gesellschaft.

    Sie möchten, dass beide bei allen Entscheidungen der Gesellschaft mitwirken (kaufen, verkaufen, Darlehen beantragen, Personal einstellen, etc.). Dies bedeutet, dass beide zusammen berechtigte Geschäftsführer sein sollten (gemeinsame Unterschrift). So haben Sie die absolute Gewissheit, dass einer alleine keinerlei Geschäfte tätigen kann, ohne dass der andere Kenntnis davon hat, bzw. seine Einwilligung gegeben hat. Das ist perfekt, aber nicht sehr praktisch. Beide müssen immer gemeinsam unterschreiben, sogar Schecks für kleine Zahlungen. Wenn einer auf Reisen ist, bleibt alles liegen.

    Lösungsvorschlag:
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  • Kalkulieren Sie den Wertzuwachs der Gemeinde

    admin 23:24 on 11. August 2009 | 0 Permalink
    Tags: Gemeinde, Gemeindesteuer, , Immobilienübertragung, Wertzuwachs

    Dieses ist eine Gemeindesteuer, welche die Immobilienübertragung besteuert. Diese Steuer berechnet den Wertzuwachs der städtischen Grundstücke einer Gemeinde, die in einem gewissen Zeitraum verzeichnet sind. Der Zeitablauf ist derjenige zwischen zwei Übertragungen.

    Auch wenn das Gesetz es vorschreibt, dass der Verkäufer diese Steuer zahlt, wird sehr oft zwischen dem Käufer und Verkäufer gehandelt, wer diese Steuer tatsächlich entrichtet. Es kann sein, dass Sie der Käufer sind und der Verkäufer darauf besteht, dass diese Steuer vom Käufer bezahlt wird. Meine Empfehlung in diesem Fall ist, dass der jenige es bezahlt, dem es das Gesetz auferlegt: der Verkäufer. Wenn Sie der Verkäufer sind, empfehle ich Ihnen genau das Gegenteil !

    Auf jeden Fall wird über diese Steuer immer viel und lang und ausgiebig diskutiert und keiner weiß so richtig, wie hoch der Betrag dieser Steuer eigentlich sein wird. Hier erkläre ich Ihnen, wie Sie diesen selbst berechnen können.
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