Aktualisierungen von März, 2011 Wechsle die Anzeige der Kommentare | Tastatur-Bedienung

  • admin um 02:07 am 22. March 2011 Permalink
    Begriffe: , Grundsteuer, Handelskammer, KFZ-Steuern, Körperschaftssteuer, Steueränderungen,   

    Steueränderungen 2011 

    Steueränderungen, die durch das Haushaltsgesetz 2011 in Kraft getreten sind:

    http://steuern-spanien.com/steueranderungen-2011/

    Körperschaftssteuer

    Einkommensteuer für natürliche Personen

    Einkommensteuer Spanien 2011

    Einkommensteuer Spanien 2011

    Einkommenssteuer der Nicht-Residenten

    Steuern für Gesellschaftsvorgänge

    KFZ-Steuern

    Grundsteuer

    Gesetzlicher Zinssatz und Verzugszins für 2011

    Beiträge an die Handelskammer

    Lesen Sie hier die Steueränderungen 2011 http://steuern-spanien.com/steueranderungen-2011/

    Popularity: 71% [?]

     
  • admin um 17:18 am 20. October 2010 Permalink
    Begriffe: , Eigengebrauch, , Ferienhausvermittlung, , , , Mieteinkünfte, Mietverluste, Progression, spanische, Steuerbonus, steuerlich,   

    Wie Sie eine spanische Immobilie in Deutschland versteuern müssen. 

    Hier lesen Sie alles, was Sie als Eigentümer einer spanischen Immobilie über steuerliche Fragen in Deutschland wissen müssen, vorausgesetzt, Sie sind in Deutschland ansassig. Nutzen Sie alles, was die Gesetze und der Europaische Gerichtshof ermöglichen.

    1. Mieteinkünfte

    Eigentümer sind verpflichtet, die in Spanien eingenommenen Mieteinkünfte anzugeben. Mieteinkünfte werden gemäß Doppelbesteuerungsabkommen sowohl in Deutschland als auch in Spanien versteuert. In Spanien betragt der Steuersatz 24 %. Die in Spanien gezahlten Steuern werden auf die deutsche Steuerlast unter Progressionsvorbehalt angerechnet.

    2. Wie macht man Mietverluste in Deutschland steuerlich geltend

    Bei einer saisonbedingten Vermietungszeit von mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Zeit sind Kosten absetzbar (Bundesfinanzhof Az. IX R 80/94).

    Achtung:
    Die spanische Wohnung muss mit einer Gewinnabsicht vermietet oder verpachtet werden. Alles, was in diesem Zusammenhang dann zu investieren ist, kann von der Steuer abgesetzt werden. Wer Aufwendungen für die teilweise Fremdvermietung geltend machen will, muss darstellen können, dass die Vermietung des Feriendomizils Überschüsse erzielen wird. Hier sollte vorher eine Prognoserechnung erstellt werden, die auch regelmäßig überprüft und ggf. durch Reaktionen (betriebswirtschaftliche Überlegungen und Organisationsänderungen) korrigiert wird. Und zwar in einem Prognosezeitraum von 30 Jahren (Bundesfinanzhof 29.8.2007, Az. IX R 48/06). Sonst stufen die Finanzbeamten die spanische Immobilie wegen langfristiger geringer Mietertrage bei hohen Unterhaltskosten als “Liebhaberobjekt” ein. Mit der Folge, dass die Eigentümer keine Verluste steuerlich geltend machen können und die Gewinne nicht versteuern müssen.
    Verluste zu deklarieren, ist nicht so schwer wie es scheint. Wird der Kauf der vermieteten spanischen Immobilie durch eine Hypothek finanziert, sind die Zinsen abzugsfahige Kosten. Des Weiteren wird die Abschreibung des Gebaudes als abzugsfahige Kosten anerkannt (wenn Sie weiter lesen, können Sie noch mehr zu diesem Thema in Punkt 5 erfahren), sowie Kommunale Steuern und Gebühren, Instandhaltung und Reparaturen, und Hausversicherung.
    Wie gesagt, das deutsche Steuerrecht erlaubt den Kostenabzug. Erst seit 2010 ist dies auch in Spanien erlaubt.

    3. Spanische Mietverluste ermöglichen die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland

    Bis vor kurzem lehnte das deutsche Finanzamt den negativen Progressionsvorbehalt ab, wenn die auslandischen Immobilien Verluste erwirtschafteten.
    Der negative Progressionsvorbehalt reduziert den Steuersatz, der in Deutschland für alle anderen Einkommen angewandt wird: Gehalt, Unternehmereinkommen oder Kapitalertrage. Resultat: es werden weniger Steuern bezahlt.

    Seit 2006 haben mehrere Urteile zu Gunsten der Steuerzahler entschieden. Zu den bedeutendsten gehören das BFH-Urteil vom 20/09/2006 (AZ. IR 13/02, BFH / NV 2007 S.410) und EUGH-Urteil vom 21/02/2006 (AZ C-152/03).
    Das letzte Urteil in diesem Zusammenhang ist vom Europaisches Gerichtshof vom 15. Oktober 2009 (AZ C-35/08). Das Urteil können Sie hier nachlesen.
    Das Urteil kommt zu dem Schluss, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Inland gegenüber den Auslandsimmobilien gegen die europaischen Vorschriften der Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Somit gehören spanische Mietverluste in Ihre deutsche Steuererklarung.

    4. Steuerbonuse

    Für EU-Ausland Ferienimmobilien gilt auch der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen.
    Folge: Bis zu 20 Prozent der Betrage für Renovierung und Verbesserungsarbeiten können abgesetzt werden. Bei Vermietung sind diese Kosten ohnehin Werbungskosten, also abzugsfähig. Bei Eigennutzung steht im EStG, dass es sich um einen inländischen Haushalt handeln muss. Dagegen läuft eine Klage, die m. E. noch nicht entschieden ist.

    5. So können Sie mehr steuerliche Vorteile erzielen

    Das bereits erwahnte Urteil des Europaischen Gerichtshofes vom 15/10/2009 (AZ C-35/08) ist auch zu dem Schluss gekommen, dass es der Kapitalverkehrsfreiheit widerspricht, nur die degressive Abschreibung auf Inlandsimmobilien und nicht auf Auslandsimmobilien zu erlauben. Folge: Anstatt der linearen Gebaudeabschreibung von 2% p.a., können die ersten drei Jahre mit 7% p.a., die nachsten sechs Jahre mit 5% p.a., die darauffolgenden 6 Jahre mit 2% p.a. und dann mit 1,25% p.a. abgeschrieben werden. Achtung: Dies gilt nur für Immobilien, die vor dem Jahre 2006 erworben worden sind, da die Einkommenssteuer die degressive Afa in diesem Jahr abgeschafft hat.

    Die degressive Afa erlaubt in den ersten Jahren nach dem Kauf oder der Errichtung der vermieteten Spanienimmobilie den Gewinn zu drücken und sogar Verluste zu deklarieren. Somit ist es möglich, in Deutschland den negativen Progressionsvorbehalt anzuwenden, um einen niedrigeren Steuersatz für die Inlandseinkünfte anzustreben.

    6. Eigengebrauch

    Der Eigengebrauch einer in Spanien befindlichen Immobilie ist seit 1987 in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig. Der mutmaßliche Ertrag durch Eigengebrauch besteht nicht mehr.
    In Spanien ist dieses anders. Der spanische Staat sieht in der Eigennutzung einen fiktiven und deshalb steuerpflichtigen Ertrag, dessen Berechnung auf dem Katasterwert der Immobilie basiert und sich aus der alljahrlich von der Gemeinde für die Grundsteuer (IBI) ausgestellten Quittung entnehmen lasst. Aus den bereits revidierten Katasterwerten errechnet sich der steuerliche Ertragswert unter Anwendung eines Satzes von 1,1 % (andernfalls von 2 %). Dieser Ertragswert wird der allgemein, für die der beschrankten Steuerpflicht unterworfenen Ertrage geltenden Satz von 24 % unterworfen. Die in Spanien gezahlten Steuern werden auf die deutsche Steuerlast unter Progressionsvorbehalt angerechnet.

    7. Verkauf

    Gewinne aus dem Verkauf einer in Spanien befindlichen Immobilie werden sowohl in Spanien, als auch in Deutschland versteuert. Seit 2010 betragt in Spanien der für Veraußerungsgewinne geltende Steuersatz 19%. Dieser Satz gilt unabhangig von der zwischen Kauf und Verkauf verstrichenen Zeit. Doch können Berichtigungskoeffizienten Anwendung finden, welche den Kaufwert korrigieren und den Gewinn reduzieren.

    Einkünfte aus der kurzfristigen Vermietung von Ferienwohnungen führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten ist Bemessungsgrundlage für die Steuer. Wenn der Verkauf in Deutschland zu versteuern ist, sind die in Spanien gezahlten Steuern anrechenbar. Wobei jedoch diese Anrechnung begrenzt ist bis zu dem in Deutschland zu zahlenden Steuerbetrag. Sollte der Verkaufer innerhalb der Spekulationsfrist Verluste erlitten haben, können diese in Deutschland gegen Gewinne, die aus dem Verkauf von Vermögenswerten resultieren, aufgerechnet werden.

    8. Und zum Schluss, zwei ganz besondere Falle

    I. Vermietung der Immobilie über eine Ferienhausvermittlung

    Wird die spanische Immobilie über eine Ferienhausvermittlung vermietet, also über eine Firma, die Dienstleistungen wie Kundengewinnung, Reservierung, Instandhaltung und Reinigung usw. anbietet, dann sind die Mieteinnahmen gewerblicher Natur. Gemaß Doppelbesteuerungsabkommen kann Spanien diese Einnahmen mit Steuern belegen und tut dies mit einem Steuersatz von 30 Prozent. In Deutschland sind diese Einnahmen unter Progressionsvorbehalt freigestellt. In Deutschland beeinflussen diese Einnahmen den anzuwendenden Steuersatz daher nur in Bezug auf alle weiteren, in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte.

    II. Die spanische Immobilie ist im Besitz einer Deutschen Gesellschaft und wird vermietet

    Die Vermietung wird durch ein beauftragtes Verwaltungsunternehmen realisiert: Gemaß einem vom Obersten Gericht Spaniens gefallten Urteil vom 14. Dezember 2009 hat eine auslandische Gesellschaft eine in Spanien befindliche standige Betriebsstatte, wenn die Gesellschaft eine spanische Immobilie vermietet und die Vermietung durch einen unabhangigen Hausverwalter oder anderen ahnlichen Unternehmer verwalten lasst. Das Oberste Gericht bestatigt diese Doktrin (zuvor gefallte Urteile vom 18.02.09 und 25.02.09). Diese besagt, dass die Mieteinnahmen nicht als Immobilienertrage zu versteuern sind (24 Prozent) sondern als Ertrage aus einem Wirtschaftsbetrieb (Steuersatz von 30 Prozent). Wenn es sich um eine deutsche Gesellschaft handelt, kann der in Spanien gezahlte Steuerbetrag unter Progressionsvorbehalt in Deutschland angerechnet werden.

    8. Umsatzsteuer

    Die Vermietung könnte seit 2010 Umsatzsteuer auslösen.

    Popularity: 98% [?]

     
  • admin um 15:31 am 24. August 2010 Permalink
    Begriffe: , ,   

    Steuer – Änderungen: Einkommensteuer 

    Natürliche Personen, die weniger als € 53.007,20 verdienen, können 10 % des Rechnungsbetrages für bestimmte Bauarbeiten in ihrer selbst genutzten Wohnung (Hauptwohnsitz!), absetzen.

    Popularity: 72% [?]

     
  • admin um 15:18 am 24. August 2010 Permalink
    Begriffe: , , MwSt,   

    Steuern – Änderungen: Mehrwertsteuer 

    Für Gesellschaften, deren Geschaftsvolumen unter € 6.010.121,04 liegt, betragt die Frist für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung unbezahlter Rechnungen 6 Monate.

    Der Begriff der Sanierung wird erweitert und erlautert. Aus diesem Grund kann nun mehr sanierte Bautrager-Immobilien mit Mehrwertsteuer verkauft werden.

    Ab 13.04.2010 wird die Durchführung von Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten in Wohnungen – nicht nur Bauarbeiten – mit einem reduzierten Steuersatz von 8 % versteuert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Popularity: 70% [?]

     
  • admin um 23:07 am 17. May 2010 Permalink
    Begriffe: , , spanische Immobilie, versteuern   

    Deutsches Finanzamt: Wie werden in Deutschland spanische Immobilien versteuert? 

    Ein in Deutschland ansassiger Eigentümer einer spanischen Immobilie muss in Deutschland folgende, aus der spanischen Immobilie hervorgehenden Einkünfte versteuern: »»»

    Popularity: 100% [?]

     
  • admin um 22:18 am 17. May 2010 Permalink
    Begriffe: anschaffungswert, , , kaufpreis, kaufurkunde, , schätzung, , , übertragung, übertragungswert,   

    Immobilien: Günstig verkaufen kann teuer werden! 

    Unglaublich, aber wahr: Noch immer werde ich bezüglich der Möglichkeit konsultiert, eine Immobilie zu verkaufen und dabei in der Kaufurkunde einen Wert anzugeben, der unter dem tatsachlich vereinbarten Kaufpreis liegt. »»»

    Popularity: 84% [?]

     
  • admin um 02:56 am 2. May 2010 Permalink
    Begriffe: , , Immobilien S. L., ,   

    Ihre Immobilien-S.L.: Welche Steuern fallen an? 

    Wird die Immobilie, deren Eigentümer die S. L. ist, vom Gesellschafter, Geschaftsführer (Administrator) oder von deren Familienangehörigen genutzt, werden Mieteinnahmen der Gesellschaft berücksichtigt. Es handelt sich dann um so genannte verbundene Vorgange. Für die Höhe der Miete ist dann der übliche Marktwert maßgebend … »»»

    Popularity: 100% [?]

     
  • admin um 19:12 am 26. February 2010 Permalink  

    Die Regeln des klugen Investors 

    Viele Investoren haben große Mengen von Geld aufgrund der Finanzkrise verloren. Sind nur die Banken die Schuldigen?

    Um ein guter Investor zu sein und damit wir in Zukunft nicht noch einmal einen großen Teil unseres Geldes verlieren, schlage ich Ihnen die folgenden 10 Regeln vor: (mehr…)

    Popularity: 47% [?]

     
  • admin um 13:41 am 26. February 2010 Permalink
    Begriffe: Fälschung, Rechnung, Steuerstraftat,   

    Gefalschte Rechnungen 

    Die Erstellung von falschen Rechnungen verschafft angeblich “Vorteile”, sowohl für den Rechnungssteller als auch für den Rechnungsempfanger.

    Für den Ersteller deshalb, (mehr…)

    Popularity: 68% [?]

     
  • admin um 19:34 am 20. November 2009 Permalink
    Begriffe: Arbeitslosigkeit, Haus, , Infrastruktur, Pfändung, unverkäuflich, Verlust, , Wertminderung, Zwangsvollstreckung   

    Verliert meine Immobilie an Wert? 

    Nach einem Artikel in “The Wall Street Journal” muss auf 4 Punkte geachtet werden, um zu wissen, ob der Preis unser Immobilie am fallen ist. Dieses kann sowohl auf Immobilien in Spanien als auch auf Immobilien, die sich in Deutschland befinden, angewandt werden. Jeder Faktor kann gemäß dem Land anders ausgelegt werden. Die 4 Punkte sind folgende:

    1. Pfandungen in der Umgebung

    Die schnellste Art, dass der Preis unserer Immobilie notgedrungen sinkt, ist die, dass in unserer Nachbarschaft oder im unserem Wohnblock Hauser und Wohnungen von Banken gepfandet werden. Wenn die Banken diese Immobilien dann auf den Markt bringen, entsteht der Domino-Effekt in den Bewertungen.

    Nach einigen amerikanischen Studien sinkt der Preis für jede gepfandete Immobilie in der Nachbarschaft um 1 %. Der Prozentsatz erhöht sich drastisch, je mehr Immobilien gepfandet werden.

    Früher musste man auf die Internetseite der entsprechenden Bank gehen, um zu wissen, welche Immobilien zum Verkauf angeboten werden. Nun gibt es einige Seiten im Internet, wo die von Banken und Sparkassen zum Verkauf angebotenen Wohnungen und Hauser ausgeschrieben sind. Für Immobilien in Spanien gibt es z.B. die Internetseite http://www.idealista.com/pagina/pisos-bancos.

    Auf diesen Seiten kann man erfahren, welche Immobilien von Banken und Sparkassen in unserem Gebiet angeboten werden. Für die sehr Mutigen kann es auch von Nutzen sein, in ein Schnappchen zu investieren und zu warten, dass bessere Zeiten kommen.

    2. Unverkaufliche Hauser

    Wenn man sieht, dass bestimmte Wohnungen in der Umgebung nach wie vor zum Verkauf stehen, obwohl schon einige Monate vergangen sind, ist dies auch ein schlechtes Zeichen. Die Internetseiten der Immobilienmakler sind voll davon. Unverkauflich sind Hauser vor allem, wenn der Preis nicht stimmt oder der Markt überlaufen ist. Preissenkungen von 30 % sind heutzutage nicht ungewöhnlich. Immobilien werden nicht verkauft, bis der Eigentümer den Verkaufspreis auf ein Niveau senkt, den ein Kaufer akzeptiert. Der Markt reguliert sich automatisch selbst, nach Angebot und Nachfrage.

    Beispiel:
    Wenn der Nachbar seine Ferienwohnung wahrend Monaten zu einem Preis von € 650.000,- anbietet, heißt dies, dass der Preis zu hoch ist. Wenn Wohnungen langer zum Verkauf stehen, als noch vor einem Jahr, werden vermutlich die Preise weiter fallen. Verkürzt sich die Zeit zwischen Angebot und Verkauf wieder, ist mit einem Anstieg der Preise zu rechnen.

    3. Anstieg der Arbeitslosenzahl – wirtschaftliche Schwierigkeiten

    In vielen Gebieten, in denen die Immobilienpreise gesunken sind, stieg die Arbeitslosigkeit stark an. Für Wohnungseigentümer in diesen Gebieten werden die Preise weiter fallen. Einerseits weil Hypotheken nicht mehr bedient werden können, andererseits weil viele Arbeitslose in der Not ihre Immobilien verkaufen müssen.

    Ferien- und Urlaubsgebiete sind kaum betroffen, weil dort die arbeitende Bevölkerung in der Regel nicht wohnt. Aber, wenn unsere Nachbarn finanzielle Schwierigkeiten haben, kann uns dies auch treffen. Beispielsweise weiß man, dass Briten den Fall des englischen Pfundes gegenüber dem Euro ausnutzen, um ihre Ferien-Immobilien zu einem aggressiven Preis zu verkaufen. Wenn in unserer Nachbarschaft viele Briten sind, wird der Wert unserer Immobilie zweifelslos nach unten gedrückt.

    4. Wertminderung der Wohnungen und der Infrastruktur:

    Hauser, die klare Schaden (Farbe, Fenster, etc.) aufweisen, beweisen, dass deren Besitzer Probleme mit der Instandhaltung und Pflege Ihrer Immobilie haben. Je schlechter der Zustand der Immobilien in Ihrer Wohngegend, umso mehr leiden die Immobilienwerte.

    Verschlechterung der öffentlichen Infrastruktur, Instandhaltung und Reinigung von Straßen- und Bürgersteigen sowie des Straßenmobiliars, etc. sind auf die schlechte finanzielle Lage der Gemeinden zurückzuführen. Mit einer Zunahme von Diebstahl und Raubüberfallen in den Wohnungen ist in Krisenzeiten zu rechnen.

    Außerdem erkennen wir ein weiteres Signal, das die Verkaufe der Wohnungen negativ beeinflusst. Fehlende Finanzierungen von Banken. Wer kann Wohnungen ohne Finanzierung kaufen?

    Solange die Banken den Finanzierungshahn zugedreht halten und keine Hypotheken gewahren, sind potenzielle Kaufer nicht in der Lage, zu kaufen. Diese Zurückhaltung wirkt sich nicht direkt auf den Preis der Immobilien aus, aber es gibt immer mehr Einheiten auf dem Markt, die zum Verkauf stehen.

    Was passiert, wenn das Angebot steigt und die Nachfrage fallt? Ja, genau das: Die Preise fallen.

    Natürlich gibt es Luxuswohnungen, die einem privilegierten Kauferkreis vorbehalten sind. Immobilien, die mehrere Millionen Euros kosten. Dieser Kauferkreis muss keine Bank-Finanzierung in Anspruch nehmen, um sich ein solches Anwesen zu leisten. Aber sie sind auch nicht von den Schicksalsschlagen der Krise befreit.

    Popularity: 13% [?]

     
  • admin um 19:27 am 9. November 2009 Permalink
    Begriffe: , , , , ,   

    Adios Erbschaftsteuer ? 

    Wenn es in Spanien eine Steuer gibt, die den Nichtresidenten Eigentümer einer Immobilie den Schlaf raubt, dann ist das die Erbschaftsteuer.

    In meinem Steuertipp der Woche “Ist der Erwerb oder Besitz einer Spanienimmobilien in eine S.L. heute noch sinnvoll?” spreche ich davon, dass die Nichtresidenten für ihr spanisches Vermögen heutzutage die Erbschaftsteuer gemäß der staatlichen Normen bezahlen müssen. Die Bestimmungen der autonomen Regionen können nicht angewandt werden. Das bedeutet, dass für den Betrag der Erbmasse, der zum Markwert den Betrag von € 800.000 übersteigt, der Spitzensatz von 34% linear angewandt wird. Des weiteren habe ich geschrieben, dass die spanische Regierung dabei ist, die Erbschaftsteuer für ganz Spanien zu vereinheitlichen, da es bedeutende Abweichungen zwischen der einen und der anderen autonomen Region gibt. Diese Steuer gilt für die Selbstfinanzierung der einzelnen “Comunidades Autónomas”. Manche Regionen haben diese Steuer vollstandig beibehalten, wie Katalonien, andere wiederum haben diese praktisch komplett abgeschafft, wie z. B. Madrid oder die Balearen.

    In Katalonien regieren die Sozialisten in Koalition mit nationalistischen Linksgruppen. Diese Parteien üben auf die Regierung Zapatero Druck aus, damit eine staatliche Norm eingeführt wird, die alle autonomen Regionen in Spanien verpflichtet, zu einem gleichen minimalen Erbschaftsteuersatz zu versteuern (man spricht davon, dass der Satz zwischen 18 % und 25 % liegen könnte). Somit würde es keine Steuerkonkurrenz zwischen den autonomen Regionen mehr geben. Eine Person hatte durch den Wohnsitzwechsel von einer Region in eine andere keinen Steuervorteil mehr. Inwieweit diese Einheit die Nichtresidenten betrifft, ist nach wie vor ungewiß.

    Es scheint, dass es gute Nachrichten für den EU-Auslander hinsichtlich der Erbschaftsteuer gibt. Nicht Señor Zapatero, sondern die Europaische Kommission (CE) der EU hat gerade eine Tür für diese Hoffnung geöffnet.

    Die EU strebt an, die internationalen Erbschaftsteuerbestimmungen zwischen den EU-Mitgliedslandern zu vereinfachen. Wie soll man das erreichen? Man will den Bürgern der EU erlauben, dass diese als Erblasser die Gesetzgebung des Staates wahlen, die für das gesamte Vermögen der Erbschaft angewandt werden soll. Diese neue EU-Norm, wurde am 14. Oktober 2009 vorgeschlagen. Gemaß Vizekommissar Barrot, der für Justiz, Freiheit und Sicherheit verantwortlich ist, ist es “unumganglich”, dass die EU-Bürger “die Bestimmungen wahlen dürfen”, die für die Erbschaftsteuer am günstigsten sind, d.h. dass man zwischen der Steuerregelung des Landes in dem man lebt oder der Steuerregelung des Ursprungslandes wahlen kann.

    Das bedeutet, dass ein Deutscher, Österreicher oder Brite bei einem Erbschaftsantritt einer Immobilie in Spanien die Erbschaftsteuer seines Heimatlandes wahlen kann, wenn diese ihm mehr zusagt.

    Das ist eine sehr gute Sache. Mehr Flexibilitat und mehr Freiheit für den Steuerzahler, der bei verschiedenen Gesetzgebungen die Wahl hat. Desweiteren wird durch eine erweiterte Rechtssicherheit die Bewegungsfreiheit gefördert. Und schlußendlich wird die Steuerkonkurrenz zwischen den EU-Landern angeregt. Die Kommission sagt wörtlich aus, dass mit diesem Vorschlag versucht wird “das Leben der Bürger zu erleichtern” (unglaublich, dass es in Brüssel Bürokraten gibt, die so denken).

    Popularity: 18% [?]

     
  • admin um 23:24 am 11. August 2009 Permalink
    Begriffe: Gemeinde, Gemeindesteuer, , Immobilienübertragung, Wertzuwachs   

    Kalkulieren Sie den Wertzuwachs der Gemeinde 

    Dieses ist eine Gemeindesteuer, welche die Immobilienübertragung besteuert. Diese Steuer berechnet den Wertzuwachs der stadtischen Grundstücke einer Gemeinde, die in einem gewissen Zeitraum verzeichnet sind. Der Zeitablauf ist derjenige zwischen zwei Übertragungen.

    Auch wenn das Gesetz es vorschreibt, dass der Verkaufer diese Steuer zahlt, wird sehr oft zwischen dem Kaufer und Verkaufer gehandelt, wer diese Steuer tatsachlich entrichtet. Es kann sein, dass Sie der Kaufer sind und der Verkaufer darauf besteht, dass diese Steuer vom Kaufer bezahlt wird. Meine Empfehlung in diesem Fall ist, dass der jenige es bezahlt, dem es das Gesetz auferlegt: der Verkaufer. Wenn Sie der Verkaufer sind, empfehle ich Ihnen genau das Gegenteil !

    Auf jeden Fall wird über diese Steuer immer viel und lang und ausgiebig diskutiert und keiner weiß so richtig, wie hoch der Betrag dieser Steuer eigentlich sein wird. Hier erklare ich Ihnen, wie Sie diesen selbst berechnen können.
    (mehr…)

    Popularity: 11% [?]

     
  • admin um 11:09 am 11. June 2009 Permalink
    Begriffe: Aktivierung, Buchgewinn, ,   

    Aktivierung von Buchgewinnen auf Immobilien 

    Achtung: Dieser Tipp ist angesichts der Immobilien-Krise in Spanien nicht mehr umsetzbar.

    Vor einigen Wochen habe ich das Thema der Erbschaftsteuer in meinem Tipp der Woche “Neues bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer” angesprochen.

    Es ist nicht nötig, der beste Berater der Welt und auch nicht die scharfsinnigste Person zu sein, um zu wissen, dass es möglich ist, Erbschaftssteuern zu vermeiden, durch die Einschiebung von juristischen Personen in der Inhaberschaft eines Eigentums. Das ist kein Geheimnis.

    Ich möchte Ihnen eine einfachere und billigere Alternative vorstellen. Der Grundsatz ist folgender:

    Die Erbschaftssteuer muss auf das Netto-Vermögen bezahlt werden, d.h. der reelle Wert (oder der nachstliegende Marktwert und vom Finanzamt akzeptiert), minus der Belastungen, die den Wert verringern, wie zum Beispiel eine Hypothek.


    Stellen wir uns mal einen wirklichen Fall vor, den ich sehr oft beim mir im Büro sehe:

    Das Ehepaar Müller, er 68 und sie 61 Jahre alt. Beide sind Nicht-Residenten in Spanien. Herr Mueller hat seinen Teil des Geschaftes im Alter von 58 Jahren verkauft. Danach haben beide ein Haus in Santa Ponsa gekauft, für welches sie € 750.000,- bezahlt haben. Das Einkommen beider ist die Rente, ein bisschen Einkommen aus Vermietungen in Deutschland und einige Zinsen für angelegtes Geld, gesamt ca. € 40.000,- Das Haus hat jahrlich einen Kostenfaktor von ca. € 15.000,-, so bleiben nur noch € 25.000,- für alles andere. Sie würden auch gerne in ihrem Hause einige Renovierungen vornehmen, aber das Ehepaar Müller meint, dass sie sich dieses im Hinblick auf Ihren Ruhestand nicht leisten sollten. Aufgrund des großen Wertzuwachses in den letzten zehn Jahren hat das Haus einen Marktwert von ca. € 1.700.000,-, aber die Müllers wollen das Haus nicht verkaufen denn für das gleiche Geld finden sie kein schöneres, vor allem nicht in dieser Lage.

    Das Haus gehört beiden und ist frei von Belastungen. Beide haben ein Testament gemacht, und haben sich gegenseitig als Begünstigter eingesetzt. Wenn einer der beiden stirbt, müsste der andere die Erbschaftsteuer von ca. € 200.000,- bezahlen.


    Mein Vorschlag für das Ehepaar Müller ist folgender:

    Wir lassen das Haus schatzen und eine von der Ratinggesellschaft Moody’s mit Aaa eingeschatzte und damit erstrangige, europaische Bank mit Sitz in Zürich, gewahrt eine Hypothek über einen Betrag von € 1,200.000,- (70 % des Schatzwertes). Von diesem Geld werden € 200.000,- in die Renovierung des Hauses gesteckt. Die Laufzeit der Hypothek ist 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann um weitere 10 Jahre verlangert werden. Wahrend dieser Laufzeit werden nur Zinsen bezahlt, keine Tilgung. Der Zinssatz, der normalerweise angewandt wird, liegt bei 1,50 % über Euribor. (Momentan würde der Zinssatz bei 5,5 % für ein Darlehen in Euros und bei 4 % für ein Darlehen in Schweizer Franken liegen). Der Zinssatz kann für 5 Jahre festgelegt werden. Der Restbetrag nach Abzug der Kosten für die Renovierung ist dann € 1.000.000,- und dieser Betrag wird dann in ein strukturiertes Anlagemodell derselben Bank investiert. Gehen wir mal davon aus, nur als Beispiel, das die langfristige Durchschnittsrendite bei 8 % bei dieser vereinbarten Investition liegt, so haben Sie Einkünfte von € 80.000,- Auf der anderen Seite gehen wir davon aus, dass sich die Zinsen für die Hypothek in €uros auf € 55.000,- belaufen, somit haben Sie einen Nettogewinn von € 25.000,- zuzüglich Ihres normalen Einkommens. Somit könnten Sie jahrlich zwei schöne Reisen machen oder bequemer leben oder ganz einfach das machen, was Sie möchten.

    Aber außerdem, wenn einer der beiden stirbt, muss der andere nur ca. € 40.000,- bezahlen. Die Ersparnis ware € 160.000,- an Erbschaftssteuern.

    Wenn Ihnen dieser Vorschlag interessant genug erscheint, möchte ich Sie höflichst bitten, sich mit mir in Verbindung zu setzen um einen persönlichen Termin zusammen mit einem persönlichen Berater der Bank zu vereinbaren.

    Die mitwirkende Bank möchte Sie über folgendes informieren:

    Die durchschnittliche Performance sollte, falls der Focus auf der Reduktion von Erbschaftssteuern liegt auf die Gesamtlaufzeit hin gesehen mindestens die Hypothekarzinsen decken, wobei dafür keine Garantie abgegeben werden kann.

    Die Anlagepolitik und Asset Allocation wird individuell mit dem Kunden besprochen, richtet sich nach dem Risikoprofil, den Liquiditatsbedürfnissen und der Laufzeit.

    Die Immobilie darf nicht an Dritte vermietet sein.

    Popularity: 9% [?]

     
  • admin um 18:23 am 10. June 2009 Permalink
    Begriffe: arras penitenciales, contrato de arras, , Immoblien, Optionsvertrag, Reservierung, Vertrag   

    Optionsvertrag 

    Diese Art von Vertragen ist sehr typisch. Mit diesem privaten Dokument vereinbaren sowohl der Verkaufer als auch der Kaufer die Bedingungen für den Verkauf bevor sie beim Notar die Urkunde errichten.

    In diesem Dokument verpflichtet sich der Verkaufer, die Immobilie zu dem festgelegten Zeitpunkt zu übergeben und der Kaufer verpflichtet sich, zu den vereinbarten Terminen das Geld zu bezahlen. Außerdem wird im Allgemeinen bei der Unterschrift dieses Optionsvertrages eine Anzahlung für die Reservierung der Immobilie getatigt.

    In Spanien nennt man diese Art von Vertragen, wo eine Anzahlung geleistet wird um ein Bündnis zu schließen “contrato de arras”.

    Trotzdem, und um künftige Konflikte zu vermeiden, wenn einer der Parteien zurücktritt, empfehle ich, dass der Betrag des Vorvertrages als Abfindung genommen wird. Wenn der Kaufer zurücktritt bekommt der Verkaufer somit die Abfindung. Wenn der Verkaufer aber zurücktritt muss er das Doppelte bezahlen. In diesem Fall nennt man dieses “arras penitenciales”.

    Der Vorteil bei dieser Sache ist, dass bei Nichteinhaltung dieses Vertrages es nicht notwendig ist, vor Gericht zu gehen um die Entschadigung festzulegen, die von dem jenigen bezahlt werden muss, der den Vertrag gebrochen hat.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

    Popularity: 11% [?]

     
  • admin um 18:20 am 10. June 2009 Permalink
    Begriffe: , Grunderwerbsteuer, , , , Mindestwert, Nachzahlungen, Urkundenwert,   

    Der richtige Urkundenwert 

    Bei Immobiliengeschaften, bzw. Verkaufen muss darauf geachtet werden, dass die offizielle Verwaltung manchmal den Urkundenwert nicht akzeptiert.

    Dieses ist sehr wichtig, da bei dem Verkauf von Immobilien bei Privatleuten der Kaufer die Steuer für Grunderwerbssteuer bezahlen muss, die auf den Balearen 7 % betragt. Diese Steuer wird auf den realen Wert der Immobilie angewandt. Dieser reale Wert muss nicht unbedingt mit dem Wert, der in der Notarurkunde ausgewiesen wird, übereinstimmen.

    Wenn die Verwaltung der Meinung ist, dass die Vertragsabschließenden einen niedrigeren als den realen Wert angegeben haben um Steuern zu sparen oder aus anderen Gründen, kann es vorkommen, dass noch eine Nachzahlung gemacht werden muss und vom Kaufer die Zahlung dieser Differenz zwischen dem deklarierten und realen Marktwertes gefordert wird.

    Es ist deshalb zweckmaßig, die vom Finanzamt der autonomen Region zur Verfügung gestellten Tabellen zu benutzen um den realen Wert der Immobilie festzulegen. Diesen Wert erhalt man durch Anwendung einiger Koeffizienten auf den Katasterwert, einer Reihe von anderen Daten, wie z. B. Alter, Grundflache, Qualitat, Lage der Immobilie etc.

    Mein Rat ist, immer die notarielle Urkunde auf den realen Wert auszustellen. Auf jeden Fall auf den Mindestwert, der durch Anwendung der Tabelle errechnet wird. So vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und teuere zusatzliche Nachzahlungen.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

    Popularity: 13% [?]

     
  • admin um 18:18 am 10. June 2009 Permalink
    Begriffe: Architekt, Baumängel, Baumaterial, Bauunternehmen, , Fertigstellung, Feuchtigkeit, Frist, Gericht, Gutachten, Mängel, Neubau, Reklamationen, reklamieren, Schäden   

    Wie reklamiere ich bei Baumangel? 

    Normalerweise sind die Baumangel und Schaden hier auf Mallorca bedingt dadurch, dass schlechte anstatt guter Qualitat bei den Baumaterialien, um die Unterwanderung von Feuchtigkeit zu vermeiden, verwendet wird. Es kann somit bei einem Neubau passieren, dass viele Arten von Unregelmaßigkeiten und Mangel entstehen.

    Bitte beachten Sie, dass es hierfür ab der Fertigstellung eine Frist von 10 Jahren gibt, um die Mangel zu beanstanden. Ich empfehle Ihnen somit, dieses schnellstmöglich zu tun, da einige Bauunternehmen die Firma nur zum Bau der Anlage gründen und dann diese wieder auflösen. Wenn Sie bei Mangeln zögern, dieses zu melden, kann der Bauunternehmer Ihnen vorwerfen, dass Sie fahrlassig gehandelt haben, wenn Sie ihn nicht rechtzeitig bei Feststellung der Mangel, entsprechend informieren. Die gerichtliche Beanstandung kann dann abgewiesen werden.

    Wie muss man handeln? Ersten muss ein technisches Gutachten über einen Architekten oder technischen Architekten (aparejador), in dem genau aufgeführt wird, wo sich die Mangel befinden, ihren Ursprung und Grund, geschatzte Reparaturkosten und ergriffene Vorsichtsmaßnahmen, erstellt werden. Eines dieser Gutachten kostet ca. EUR 600,-.

    Danach teilen Sie diese Mangel und deren Ursprung dem Bautrager, Bauherrn und Architekten-Direktor dieses Bau’s mit. Bitte tun Sie dieses mittels Burofax, Kosten ca. EUR 12,-

    Teilen Sie dem Bautrager mit, dass die Baufirma diese Mangel behebt. Sie können auch beim Bautrager anfragen, dass dieser die Mangel beheben lasst und dieser dann spater selbst die Kosten an die Baufirma weiterleitet. Wenn die Wohnung in einer Wohngemeinschaft ist, rate ich Ihnen, dass diese Initiative vom Prasidenten der Anlage nach Beschluss der Eigentümerversammlung, ergriffen wird. Bitte fügen Sie auch die Kosten für das technische Gutachten auf.

    Wenn diese Initiative keinen Erfolg habt, muss dies über ein Gericht getan werden, damit entschieden wird, wer für die Kosten aufkommt. Ich empfehle Ihnen, die Schaden nicht zu reparieren, bevor ein Richter ein Urteil gefallt hat, es sei denn, es können Personen zu Schaden kommen. Mit dieser eventuellen Reparatur könnten Beweise vernichtet werden, bzw. verschwinden.

    Bei dieser Art von Reklamationen werden meistens die Baufirmen verantwortlich gemacht, wenn Sie anderes Material als in der Baubeschreibung festgelegt, benutzt haben, oder die Architekten, wenn sie sich verkalkuliert haben oder der technische Architekt, wenn der die Bauarbeiten nicht kontrolliert hat. Wenn bei der Gerichtsverhandlung keine Verantwortlichen an´s Licht kommen, kann jeder einzelne, sogar auch der Bautrager verurteilt werden.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

    Popularity: 6% [?]

     
  • admin um 17:55 am 10. June 2009 Permalink
    Begriffe: , Immobilienkauf   

    Was ist zu tun bevor man eine Immobilie kauft? 

    Es ist sehr empfehlenswert eine “nota simple informativa” der Immobilie, die Sie gerne kaufen möchten, vom Grundbuchamt zu bekommen. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 7,- und dieser Vermerk ist in einigen Tagen erhaltlich. Mit diesem Vermerk können Sie überprüfen, wer der aktuelle Besitzer ist und wer an Sie verkaufen kann. Des Weiteren erfahren Sie aus diesem Vermerk, die Beschreibung der Immobilie und die eingeschriebene Grundflache sowie ob Hypotheken, Belastungen und andere Lasten auf der Immobilie liegen.

    Damit die Information garantiert ist, die Sie vom Grundbuchamt erhalten, können Sie eine “certificación registral” (Grundbuchbescheinigung) beantragen. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 20,- aber prinzipiell reicht der informative Vermerk voll aus für das, was Sie vorhaben.

    Bei der erhaltenen Information könnte es Abweichungen bei der Berechtigung geben, z. B. die Immobilie steht auf dem Namen des verstorbenen Vaters des Inhabers, aber die Erbschaft wurde noch nicht angetreten; oder die Immobilie steht auf dem Namen des Inhabers und auch auf dem Namen seiner Exfrau, etc. Es können auch eine oder mehrere Hypotheken auf der Immobilie lasten. Auch wenn sie getilgt, aber beim Grundbuchamt noch nicht gelöscht wurden. Es können Auflagen, vorlaufige Beschlagnahmungen, steuerliche Belastungen und andere Arten von Auflagen prasentiert worden sein.

    Sie müssen darauf bestehen, dass diese Umstande geklart werden.

    Ein anderer sehr wichtiger Punkt ist, dass die stadtebauliche Lage der Immobilie überprüft wird. Bitte gehen Sie zum Gemeindeamt. Vor allem, wenn die Immobilie verdachtige rechtliche Bausubstanz aufweist. Die Gemeinde informiert Sie gerne über die Bedingungen und erlaubte Bebaubarkeit in dieser Zone und ob Verfahren oder Anzeigen für Verstöße vorliegen. Sie können dort auch herausfinden, ob seitens der Gemeinde irgendwelche Bauvorhaben in der Nahe Ihrer Immobilie geplant sind. Dieses könnte die Wertschatzung beeintrachtigen und könnte sogar eventuell eine Enteignung mit sich bringen.

    Beantragen Sie bitte Kopien der Anmeldungen beim Wasserwerk, Gas- und Elektrizitatswerk und der letzten bezahlten Rechnungen. Danach reicht es, diese Zulieferanten über den Namenswechsel und Bankverbindung zu informieren.

    Bitte stellen Sie auch sicher, dass der aktuelle Besitzer der Immobilie alle Grundsteuern und Gemeinschaftskosten bezahlt hat. Bitten Sie um eine Kopie der letzten bezahlten Grundsteuern und um ein offizielles Schreiben des Hausverwalters, dass der aktuelle Besitzer mit allen Zahlungen auf dem Laufenden ist.

    Nach Unterschrift der Verkaufsurkunde müssen Sie diese schnellstmöglich im Grundbuchamt eintragen lassen. Derjenige, der sich als erster einschreibt ist der Besitzer. Ich sage das, obwohl es diesbezüglich nur wenige Falle gibt und es sich hierbei um einen Betrug seitens des Verkaufers handeln würde. Da der Verkaufer noch im Grundbuchamt als Besitzer eingetragen ist, kann dieser die Immobilie an einen Dritten noch einmal verkaufen, da dieser von der vorherigen Operation nichts weiß. Wenn dieser Dritte sich zuerst im Grundbuchamt eintragen lasst, haben Sie die Immobilie verloren. Sie können dann nur gegen den Verkaufer vorgehen.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

    Popularity: 7% [?]

     
  • admin um 17:35 am 10. June 2009 Permalink
    Begriffe: , , , spanische Gesellschaft   

    Wer ist Eigentümer Ihrer Immobilie? 

    Es ist völlig normal, dass nichtansassige Eigentümer eine Immobilie in Spanien nicht persönlich, sondern über eine spanische Gesellschaft mit beschrankter Haftung halten. Dies hat ab einem Wert in sechsstelliger Höhe in erster Linie steuerliche Gründe.

    Wer eine solche Immobilie kaufen will ist gut beraten, diese indirekt, d.h. die Anteile der Gesellschaft zu erwerben. Sowohl für den Verkaufer, als auch für Sie als Kaufer lassen sich sofort wichtige steuerliche Ersparnisse realisieren, z.B. die Umgehung der Grunderwerbsteuer (z.Zt. 7% vom Kaufpreis)

    Dieser Vorgang ist jedoch für den Kaufer nicht ganz risikolos. Daher ist es wichtig, dass Ihr Steuerberater diese Operation hinsichtlich der erwahnten Gesellschaft genau analysiert.

    Diese Überprüfung beinhaltet u.a. die möglichen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber Dritten, die Sie als Kaufer übernehmen werden.

    Außerdem muss festgestellt werden, ob die Gesellschaft allen steuerlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

    Und natürlich muss die Bilanz der Gesellschaft überprüft werden. Wenn die Gesellschaftsbilanz einen sehr niedrigen Wert der Immobilie ausweist, wird dies den spateren Verkauf sehr beeinflussen. Vor allem Immobilien, die vor Jahren erworben wurden, müssen mit erheblichen Steuern rechnen.

    Falls Sie eine solche Immobilie besitzen und irgendwann verkaufen wollen oder müssen, sind Sie gezwungen, auch die Gesellschaft zu übertragen, was nicht immer mit dem zukünftigen Kaufer verhandelt werden kann.

    Nicht jeder Kaufer ist bereit, auch eine Gesellschaft zu übernehmen. Außerdem sind mögliche Änderungen der steuerlichen Bestimmungen zu berücksichtigen, die negative Auswirkungen haben könnten.

    Bevor Sie sich auf so eine Operation einlassen ist es unerlasslich, mit einem ausgewiesenen Fachmann in dieser Materie zu sprechen, um die Vor- und Nachteile abzuschatzen.

    Popularity: 7% [?]

     
  • admin um 17:29 am 10. June 2009 Permalink
    Begriffe: 2008, , , Steuersenkung   

    Ab 2008 nur noch 25% Körperschaftsteuer 

    Die Körperschaftssteuer in Spanien verringte sich in 2008 auf 25 Prozent.

    Dieser Steuersatz gilt für Kleinfirmen mit einem Gewinn von bis zu 120.202,41 EUR.

    Beispiele:

    Bei einem Gewinn von 100.000 EUR fallen 25.000 € an Steuern an.

    Wer als Kleinfirma (Gesellschaften mit einem Umsatz bis 8 Millionen EUR) einen höheren Gewinn erzielt, zahlt für den 120.202,41 EUR übersteigenden Betrag 30% Steuersatz.

    Beispiel:
    Gewinn 500.000 EUR, Steuern für 2008:

    Für 120.202,41 EUR betragt die Steuer 25% = 30.050,60 EUR
    Für 379.797,59 EUR betragt die Steuer 30% = 113.939,28 EUR

    Gesamtsteuerbelastung 143.989.88 EUR
    Das sind gerade mal 28,8 Prozent Gesamtsteuerbelastung!

    Ein weiterer Vorteil:

    In Spanien sind die Gewinne von Gesellschaften keiner anderen direkten Besteuerung unterworfen. Sogar die Gewerbesteuer wurde für Firmen mit Umsatz unter 1 Million vor einigen Jahren abgeschafft.

    Wenn man noch die weiteren Vorteile auf die Waagschale legt, spricht immer mehr für eine Gesellschaft spanischen Rechts.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

    Popularity: 8% [?]

     
  • admin um 17:22 am 10. June 2009 Permalink
    Begriffe: , Verlustausgleich   

    Verlustausgleich mehr als 15 Jahre ! 

    Im Allgemeinen können die Verluste eines Geschaftsjahres mit den Gewinnen von künftigen Geschaftsjahren verrechnet werden, sofern diese Geschaftsjahre innerhalb der unmittelbar darauffolgenden 15 Jahre abgeschlossen werden.

    Aber das ist noch nicht alles, denn für neu gegründete Firmen sind die Bestimmungen hinsichtlich der Verlustausgleiche noch vorteilhafter, da hier die 15jahrige Frist für den Verlustausgleich erst vom ersten Geschaftsjahr ab gerechnet wird, in dem die Gesellschaft Gewinne erzielt.

    Fragen? Rufen Sie mich an.

    Popularity: 6% [?]

     
c
Schreibe einen neuen Beitrag
j
Nächster Beitrag/Kommentar
k
vorheriger Beitrag/Kommentar
r
antworten
e
bearbeiten
o
Zeige/Verstecke Kommentare
t
an den Anfang
l
Zur Anmeldung
h
Zeige/Verstecke die Hilfe
shift + esc
Abbruch
SEO Powered By SEOPressor