Ein in Deutschland ansässiger Eigentümer einer spanischen Immobilie muss in Deutschland folgende, aus der spanischen Immobilie hervorgehenden Einkünfte versteuern: »»»
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Ein in Deutschland ansässiger Eigentümer einer spanischen Immobilie muss in Deutschland folgende, aus der spanischen Immobilie hervorgehenden Einkünfte versteuern: »»»
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Die spanischen Banken sind NICHT verpflichtet, die Erträge der Girokonten der Nicht-Residenten steuerlich abzuführen.
Kontoinhaber ohne ständige Niederlassung müssen innerhalb einer Frist von »»»
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Die Erstellung von falschen Rechnungen verschafft angeblich “Vorteile”, sowohl für den Rechnungssteller als auch für den Rechnungsempfänger.
Für den Ersteller deshalb, (More …)
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Die Verjährungsfrist für Steuern beträgt in Spanien nur vier Jahre.
Sie kann durch Amtshandlungen seitens des Finanzamtes oder des Steuerzahlers unterbrochen werden. Dann beginnt die Verjährungsfrist von vier Jahren von neuem.
Die Steuerstraftat verjährt nach fünf Jahren.
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In den Verträgen der Stromgesellschaften sind die Katasterdaten der Immobilie enthalten.
Das Finanzamt wird regelmäßig über den Stromverbrauch informiert. Außerdem, auf welchem Bankkonto die Rechnungen eingezogen werden, wenn sie mit dem Vertragsunterzeichner nicht übereinstimmen.
Mit diesen Maßnahmen will das Finanzamt die zwei traditionellen Wege der Steuerhinterziehung hinsichtlich der Immobilieneinnahmen dicht machen:
Das Abgleichen der Daten zwischen dem Inhaber der Immobilie und demjenigen, der die Stromrechnungen bezahlt, deckt die hohe Anzahl von nicht versteuerten Mieteinnahmen auf.
Laut Verband der Steuerbeamten des Wirtschafts- und Finanzministerium (Gestha) werden 6 von 10 Vermietungen beim Finanzamt nicht deklariert.
Fazit: Mehr als 1,5 Millionen Vermietungen werden nicht versteuert. Der Verlust wird vom Verband auf 2,1 Milliarden € pro Jahr geschätzt.
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