Updates from Januar, 2010

  • Deutsches Finanzamt: Wie werden in Deutschland spanische Immobilien versteuert?

    admin 23:07 on 17. Mai 2010 | 0 Permalink
    Tags: , , spanische Immobilie, versteuern

    Ein in Deutschland ansässiger Eigentümer einer spanischen Immobilie muss in Deutschland folgende, aus der spanischen Immobilie hervorgehenden Einkünfte versteuern: »»»

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  • Bankkonten von Nicht-Residenten

    admin 23:47 on 7. Mai 2010 | 0 Permalink
    Tags: Bankkonto, , Quellensteuer

    Die spanischen Banken sind NICHT verpflichtet, die Erträge der Girokonten der Nicht-Residenten steuerlich abzuführen.

    Kontoinhaber ohne ständige Niederlassung müssen innerhalb einer Frist von »»»

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  • Gefälschte Rechnungen

    admin 13:41 on 26. Februar 2010 | 0 Permalink
    Tags: Fälschung, Rechnung, Steuerstraftat,

    Die Erstellung von falschen Rechnungen verschafft angeblich “Vorteile”, sowohl für den Rechnungssteller als auch für den Rechnungsempfänger.

    Für den Ersteller deshalb, (More …)

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  • Die Verjährung von Steuern und Straftaten

    admin 13:15 on 22. Januar 2010 | 0 Permalink
    Tags: , , Verjährung

    Die Verjährungsfrist für Steuern beträgt in Spanien nur vier Jahre.

    Sie kann durch Amtshandlungen seitens des Finanzamtes oder des Steuerzahlers unterbrochen werden. Dann beginnt die Verjährungsfrist von vier Jahren von neuem.

    Die Steuerstraftat verjährt nach fünf Jahren.

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  • Finanzamt kontrolliert Ihren Stromverbrauch

    admin 13:03 on 4. Dezember 2009 | 0 Permalink

    In den Verträgen der Stromgesellschaften sind die Katasterdaten der Immobilie enthalten.

    Das Finanzamt wird regelmäßig über den Stromverbrauch informiert. Außerdem, auf welchem Bankkonto die Rechnungen eingezogen werden, wenn sie mit dem Vertragsunterzeichner nicht übereinstimmen.

    Mit diesen Maßnahmen will das Finanzamt die zwei traditionellen Wege der Steuerhinterziehung hinsichtlich der Immobilieneinnahmen dicht machen:

    1. Mieteinnahmen, die nicht deklariert werden.
    2. Falscher Wohnsitz, um steuerliche Vorteile zu nutzen, z.B. Offizieller Wohnsitz in einer leeren oder in einer Ferienwohnung.

    Das Abgleichen der Daten zwischen dem Inhaber der Immobilie und demjenigen, der die Stromrechnungen bezahlt, deckt die hohe Anzahl von nicht versteuerten Mieteinnahmen auf.

    Laut Verband der Steuerbeamten des Wirtschafts- und Finanzministerium (Gestha) werden 6 von 10 Vermietungen beim Finanzamt nicht deklariert.

    Fazit: Mehr als 1,5 Millionen Vermietungen werden nicht versteuert. Der Verlust wird vom Verband auf 2,1 Milliarden € pro Jahr geschätzt.

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