Mehrwertsteuer in Spanien
Die Mehrwertsteuer in der Europäischen Gemeinschaft:
MWST-VORSCHRIFTEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN INFORMATIONEN FÜR BEHÖRDEN, UNTERNEHMER, INFORMATIONSNETZE usw.
Mehrwertsteuer Spanien
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Die Mehrwertsteuer in der Europäischen Gemeinschaft:
MWST-VORSCHRIFTEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN INFORMATIONEN FÜR BEHÖRDEN, UNTERNEHMER, INFORMATIONSNETZE usw.
Mehrwertsteuer Spanien
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Steueränderungen, die durch das Haushaltsgesetz 2011 in Kraft getreten sind:
http://steuern-spanien.com/steueranderungen-2011/
Körperschaftssteuer
Einkommensteuer für natürliche Personen
Einkommenssteuer der Nicht-Residenten
Steuern für Gesellschaftsvorgänge
KFZ-Steuern
Grundsteuer
Gesetzlicher Zinssatz und Verzugszins für 2011
Beiträge an die Handelskammer
Lesen Sie hier die Steueränderungen 2011 http://steuern-spanien.com/steueranderungen-2011/
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Steuern in Spanien: http://steuern-spanien.com/spanische-s-l/
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Achtung: Diese Geschichte ist eine reine Information für Steuerfreaks, keinenesfalls als Anleitung zum Begehen von Straftaten zu verstehen! http://steuern-spanien.com/fu%CC%88r-steuerfreaks-die-geschichte-des-%E2%80%9Cmissing-trader-fraud%E2%80%9C-und-die-innergemeinschaftliche-mehrwertsteuer/
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Bedingungen, damit Ihnen der Verkäufer die Mehrwertsteuer nicht berechnet: Jetzt Lesen: http://steuern-spanien.com/einkaufe-aus-deutschland-innergemeinschaftliche-mehrwertsteuer/
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Für Gesellschaften, deren Geschaftsvolumen unter € 6.010.121,04 liegt, betragt die Frist für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung unbezahlter Rechnungen 6 Monate.
Der Begriff der Sanierung wird erweitert und erlautert. Aus diesem Grund kann nun mehr sanierte Bautrager-Immobilien mit Mehrwertsteuer verkauft werden.
Ab 13.04.2010 wird die Durchführung von Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten in Wohnungen – nicht nur Bauarbeiten – mit einem reduzierten Steuersatz von 8 % versteuert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Wird die Immobilie, deren Eigentümer die S. L. ist, vom Gesellschafter, Geschaftsführer (Administrator) oder von deren Familienangehörigen genutzt, werden Mieteinnahmen der Gesellschaft berücksichtigt. Es handelt sich dann um so genannte verbundene Vorgange. Für die Höhe der Miete ist dann der übliche Marktwert maßgebend … »»»
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Wenn eine Gesellschaft ein Auto kauft, hat das Finanzamt immer den Verdacht, dass dieses Auto für den privaten Gebrauch des Eigentümers und nicht für die gewerbliche Tatigkeit der Gesellschaft genutzt wird.
Das Auto kann weder (mehr…)
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Die spanische Rechnung (Factura) macht vielen Unternehmen immer wieder Probleme. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen. (mehr…)
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Artikel 12.2 des Gesetzes der Körperschaftsteuer gemäß Änderung 16/2007 bestimmt, dass für die steuerliche Abzugsfahigkeit der Rückstellung der Risikodeckung wenigstens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt werden muss: (mehr…)
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Die Verjahrungsfrist für Steuern betragt in Spanien nur vier Jahre.
Sie kann durch Amtshandlungen seitens des Finanzamtes oder des Steuerzahlers unterbrochen werden. Dann beginnt die Verjahrungsfrist von vier Jahren von neuem.
Die Steuerstraftat verjahrt nach fünf Jahren.
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In den Vertragen der Stromgesellschaften sind die Katasterdaten der Immobilie enthalten.
Das Finanzamt wird regelmaßig über den Stromverbrauch informiert. Außerdem, auf welchem Bankkonto die Rechnungen eingezogen werden, wenn sie mit dem Vertragsunterzeichner nicht übereinstimmen.
Mit diesen Maßnahmen will das Finanzamt die zwei traditionellen Wege der Steuerhinterziehung hinsichtlich der Immobilieneinnahmen dicht machen:
Das Abgleichen der Daten zwischen dem Inhaber der Immobilie und demjenigen, der die Stromrechnungen bezahlt, deckt die hohe Anzahl von nicht versteuerten Mieteinnahmen auf.
Laut Verband der Steuerbeamten des Wirtschafts- und Finanzministerium (Gestha) werden 6 von 10 Vermietungen beim Finanzamt nicht deklariert.
Fazit: Mehr als 1,5 Millionen Vermietungen werden nicht versteuert. Der Verlust wird vom Verband auf 2,1 Milliarden € pro Jahr geschatzt.
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Wenn bei Ihrer Gesellschaft Verluste aufgelaufen sind, ist eine Finanzspritze unumganglich. Die handelsrechtlichen Vorschriften verpflichten Sie, das Vermögen der Gesellschaft zu ordnen, wenn einer der folgenden Falle eintritt:
A)
Aufgrund der Verluste betragt das Gesellschaftsvermögen (= Kapital + Reserven – Verluste) weniger als 2/3 des gezeichneten Kapitals, jedoch mehr als 50 Prozent. Diese Situation dauert langer als ein Geschaftsjahr an.
Beispiel:
Kapital: € 6.000,- + Reserven: 0,- – Verluste: € 2.500 = Eigenkapital: € 3.500,-
Überprüfung der Voraussetzungen:
2/3 des Kapitals sind € 4.000,- und 50% des Kapitals sind € 3.000,-. Bei einem Eigenkapital von 3.500,- ware der vorliegende Fall eingetreten.
B)
Betragt das Gesellschaftsvermögen unter 50 Prozent des Kapitals, muss der Ausgleich (Finanzspritze) innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen.
Wenn diese Situation nicht bereinigt wird, haben die Geschaftsführer zwei Monate Zeit, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der die Auflösung der Gesellschaft beschlossen wird.
Wird die Auflösung der Gesellschaft nicht beschlossen, können die Geschaftsführer die Auflösung gerichtlich beantragen. Versaumen die Geschaftsführer die Auflösung der Gesellschaft, haften sie solidarisch für die eingegangen Verpflichtungen gegenüber Dritten.
Es ist naheliegend, dass eine Gesellschaftsgründung mit dem Mindest-Stammkapital von 3.005,06 nicht immer ratsam ist. Das Anfangskapital einer Gesellschaft sollte ausreichen, die Gesellschaft über einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren zu finanzieren.
Der gewöhnliche Weg, die Schieflage auszugleichen, ware eine Kapitalerhöhung. Kosten: Steuern: 1 % der Kapitalerhöhung sowie Notar- und Handelsregisterkosten. Eine Kapitalherabsetzung verursacht die gleichen Kosten.
Eine Alternative ware, die Gesellschaft mit einem Beteiligungsdarlehen auszustatten. Bei dieser Kreditart werden die Zinsen erfolgsabhangig festgelegt.
Das Beteilungsdarlehen wird dem Eigenkapital der Gesellschaft zugerechnet, womit sie wieder schwarze Zahlen schreibt.
Die Mindestlaufzeit für ein Beteiligungsdarlehen betragt 3 Jahre.
Die Darlehenszinsen sind für die Firma absetzbare Kosten, für den Darlehensgeber steuerpflichtige Einnahmen.
Bei einem Beteiligungsdarlehen von € 500.000,- betragt die Ersparnis an Steuern, Notar- und Registerkosten, inkl. den Kosten einer spateren Kapitalherabsetzung, ca. € 14.000,-
Gesellschafter-Geschaftsführer genießen weitere Steuervergünstigungen, die ich Ihnen gerne erklare.
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Wir gehen von folgendem Beispiel aus:
Ihre S. L. hat zwei Gesellschafter, Sie und noch eine andere Person. Beide sind Gesellschafter und haben die Kontrolle der Geschafte der Gesellschaft.
Sie möchten, dass beide bei allen Entscheidungen der Gesellschaft mitwirken (kaufen, verkaufen, Darlehen beantragen, Personal einstellen, etc.). Dies bedeutet, dass beide zusammen berechtigte Geschaftsführer sein sollten (gemeinsame Unterschrift). So haben Sie die absolute Gewissheit, dass einer alleine keinerlei Geschafte tatigen kann, ohne dass der andere Kenntnis davon hat, bzw. seine Einwilligung gegeben hat. Das ist perfekt, aber nicht sehr praktisch. Beide müssen immer gemeinsam unterschreiben, sogar Schecks für kleine Zahlungen. Wenn einer auf Reisen ist, bleibt alles liegen.
Lösungsvorschlag:
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Geschaftsführer einer S. L. zu sein, darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Geschaftsführung bringt eine Reihe von Verpflichtungen mit sich. Darauf müssen Sie achten, wenn Sie die Geschaftsführung annehmen. Das Kennen und Bewerten der erwahnten Risiken ist fundamental.
Wenn ein Geschaftsführer sein Amt nicht mit der notwendigen Sorgfalt ausübt, sieht das Gesetz es vor, dass dieser für die Schulden der Gesellschaft verantwortlich gemacht werden kann.
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Wenn Ihr Geschaft wachst und Sie wollen Mitarbeiter einstellen, müssen Sie vorher wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Die Kosten der Sozialversicherung hangen von der Art des Vertrages ab. Das Gehalt setzt sich aus Grundlohn, Erganzungen, Vergütungen in Naturalien, Zulagen, Transportspesen und Tagesgeld zusammen.
Von diesem angefallenen Grundlohn wird die Beitragsbemessungsgrundlage berechnet, d.h. der Betrag, der als Basis genommen wird um die Sozialversicherungskosten zu kalkulieren. Transportspesen, entstandene Auslagen oder Produkte in Naturalien, die freiwillig gewahrt worden sind, unterliegen nicht der Sozialversicherung. Überstunden allerdings schon.
Hier ein Beispiel…
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Wer ein Geschaft mittels einer Gesellschaft betreibt, kann ganz einfach ein bisschen Geld bei den Steuern sparen. Wie? Ganz einfach. Die Gesellschaft bezahlt Ihnen ein monatliches Gehalt für die von Ihnen geleistete Arbeit. Dieses Gehalt ist ein abzugsfahiger Kostenpunkt für die Gesellschaft und somit wird der Gewinn reduziert und Sie zahlen dann automatisch weniger Steuern.
Zum Beispiel, wenn Ihr Jahresgehalt € 30.000,- ist und die Gesellschaft einen Steuersatz bei der Körperschaftsteuer von 30 % hat, ware die Steuerersparnis für die Gesellschaft pro Jahr € 9.000,-.
Aber aufgepasst: Dieses Gehalt, obwohl es ein Kostenpunkt für die Gesellschaft ist, ist für Sie eine Einnahme. Diese Einnahme muss bei Ihrer Einkommenssteuererklarung erwahnt werden. Bei dieser Steuer ist der Steuersatz nicht festgelegt, sondern ist steigend. Je mehr Sie verdienen, umso mehr Steuern müssen Sie bezahlen.
Basierend auf diesen Vorraussetzungen müssen Sie sich ein nicht zu hohes Gehalt zuteilen, damit Sie nicht mehr als 30 % der Steuern bei der Einkommensteuererklarung haben werden, sonst würden Sie nicht nur Steuern sparen, sondern würden sogar mehr bezahlen.
Deshalb ist es angebracht eine Kalkulation diesbezüglich zu machen, was es für Sie bedeuten würde, dieses Gehalt bei der Einkommenssteuererklarung zu deklarieren.
Machen wir mal ein Beispiel. Gehen wir davon aus, dass Sie zwei Kinder haben, dass Ihre Frau arbeitet und Sie jahrlich € 3.000,- an die Sozialversicherung bezahlen.
Vorausgesetzt, in der Einkommenssteuererklarung wird nur Ihr Gehalt deklariert.

Vorausgesetzt, in der Einkommenssteuererklarung werden Ihr Gehalt und weitere € 10.000,- deklariert.

Vorausgesetzt, in der Einkommenssteuererklarung werden Ihr Gehalt und weitere € 20.000,- deklariert

Wie Sie daraus ersehen können, wenn außer Ihrem Gehalt, Sie nicht noch andere Einkünfte hatten, die günstigste Wahl ist, Ihnen ein jahrliches Gehalt zwischen € 30.000,- und 40.000,- zu zahlen. Auf diesen Betrag wird eine maximale Steuerersparnis von ca. € 4.400,- im Jahr erreicht. Diesen Betrag so einfach zu sparen hat schon seinen Verdienst.
Auf jeden Fall muss das Gehalt Ihren Funktionen und Verpflichtungen in der Gesellschaft angemessen sein, da das Finanzamt dieses Gehalt in Frage stellen könnte, dass dieses viel höher ist, als das einer anderen Person, die die selben Arbeiten leisten würde. Aber wenn man realistisch ist, wer würde soviel Zeit und Anstrengung in Ihre Firma stecken, wenn Sie es nicht sind?
Fragen? Rufen Sie mich an!
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Hier ist der Link zum Download:
http://www.mallorca-steuerberater.com/wp-content/Das_spanische_GmbH-Gesetz.pdf
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… Geld in Ihren Geldbeutel!
Oft braucht eine Gesellschaft eine Finanzspritze um zu expandieren und um neue und rentable Geschafte zu tatigen. In vielen Fallen ist die Finanzierung durch Kreditinstitute nicht machbar oder die Finanzierungskosten der Verschuldung sind einfach zu hoch.
Es kann natürlich sein, dass Sie es ins Auge fassen, einen neuen Gesellschafter in Ihre Firma mit aufzunehmen, der dann die entsprechende Gelder und Know-how mitbringt. Warum ziehen Sie aus dieser Gelegenheit nicht Nutzen und wiedererlangen ein bisschen Geld zurück, welches Sie in den vergangenen Jahren in diese Gesellschaft gesteckt haben? Wir können damit erreichen, dass ein bisschen Geld in Ihren Geldbeutel fließt und auch geringe steuerliche Kosten mit sich bringt.
Gehen wir mal davon aus, dass Ihre Gesellschaft einen sehr hohen Wert hat, da diese sehr rentabel oder Ihre Marktposition sehr wertvoll ist.
Wenn Sie, bevor ein neuer Gesellschafter in die Firma eintritt, Geld entnehmen, wird dieses als Dividendenzahlung angesehen und mit 18 % besteuert. Das ist uninteressant.
Die andere Möglichkeit ist, dass Sie mit dem neuen Gesellschafter so verfahren, dass ein Teil der Zahlung als Kapitalerhöhung durchgeführt wird und der andere Teil als Kauf von einem gewissen Prozentsatz Ihrer Anteile. Wenn Sie aus diesem Verkauf einen Gewinn erwirtschaften, müssen Sie 18 % darauf bezahlen. Dasselbe ware, wenn Sie Ihre Vorzugserwerbrechte erweitern und verkaufen würden. Diese Alternative ist auch uninteressant.
Um Steuerkosten zu vermeiden, ware es das Beste, das Kapital mit einem Ausgabeaufgeld (premium on common-stock or paid in surplus) zu erhöhen und dann diesen Beitrag den Gesellschaftern ohne dass der Betragswert, den Sie erhalten haben, den Kaufswert für Ihre Anteile in der Gesellschaft übersteigt, zurückgeben.
Beispiel:
In den vergangen Jahren haben Sie in die Firma Geld über einen Betrag von € 200.000,- (Kapital) gesteckt. Jedoch ist Ihre Gesellschaft bedingt durch die Gewinnrücklagen und die guten Perspektiven derzeitig € 500.000,- mehr wert. Somit hat Ihre Gesellschaft einen totalen Wert von € 700.000,- Wenn der neue Gesellschafter 50 % der Anteile haben möchte, muss dieser € 700.000,- einbringen, d.h. € 200.000,- als Kapital und € 500.000,- als Ausgabeaufgeld.
Vor Erweiterung
Kapital 200.000
Rücklagen + nicht erzielte Gewinne 500.000
Rücklage Ausgabeaufgeld 0
Totaler Wert der Gesellschaft 700.000
Anteil Wert vorh. Gesellschafter (1) 700.000
Nach Erweiterung
Kapital 400.000
Rücklagen + nicht erzielte Gewinne 500.000
Rücklage Ausgabeaufgeld 500.000
Totaler Wert der Gesellschaft 1.400.000
Anteil Wert vorh. Gesellschafter (1) 700.000
Anteil Wert neuer Gesellschafter (2) 700.000
(1) 100 % vor der Erweiterung, 50 % danach
(2) 50 % nach der Erweiterung
Nach der Kapitalerhöhung teilen die Gesellschafter € 400.000,- des Ausgabeaufgeldes unter sich auf und somit erhalt jeder € 200.000,-. Somit müssen weder Sie noch Ihr Gesellschafter etwas versteuern, da das aufgeteilte Geld durch Verteilung des Ausgabeaufgeldes den Wert der Anschaffung mindert, bis zur Aufhebung. Nur der Überschuss muss versteuert werden (z.B. wenn das gesamte Ausgabeaufgeld verteilt wird, würden Sie € 250.000,- erhalten und nur die Differenz von € 50.000,- hinsichtlich der Anschaffungskosten Ihrer Anteile, zu einem Satz von 18 % versteuern müssen, € 9.000).
Der Erhalt von € 250.000,- als Ausgabeaufgeld anstatt Dividende bedeutet eine Steuerersparnis von € 37.730,-
Dieses Prinzip ist auf jede Art von Zahlen anwendbar und somit können wirklich wichtige Steuerersparnisse bei hoch kapitalisierten Gesellschaften erreicht werden.
Fragen? Rufen Sie mich an.
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Die Firmen, die neu gegründet werden, sind von der Gewerbesteuer für die ersten zwei Jahre Ihres Bestehens ausgeschlossen. Darüber hinaus muss diese Steuer auch nicht gezahlt werden, wenn die Umsatzziffer pro Geschaftsjahr die 1 Mio. Euro nicht übersteigt.
Auch wenn diese Firmen weniger als 8 Mio. Euro fakturieren, können diese die Regelung für reduzierte kleine Firmen in Anspruch nehmen, was eine Reihe von Vorteilen mit sich bringt.
1. Der auf diese Firmen angewandte Steuersatz ist niedriger als der, der auf größeren Firmen angewandt wird. Die ersten € 120.202,41 Gewinne werden mit 25 % besteuert und nicht mit 30 % . Das bedeutet, dass Sie 5 % weniger Steuer auf Gewinne zahlen als die größeren Firmen.
2. Außerdem hat Ihre Firma den steuerlichen Vorteil, dass sie die Möglichkeit hat, die Kaufe der Aktiva direkt auf die Kosten anzurechnen, wenn deren Einzelwert unter € 601,01 ist. Das Limit von € 12.020,24 darf in einem Geschaftsjahr nicht überschritten werden.
3. Die anderen Aktiva, die die Kosten von € 601,01 überschreiten, können schneller abgeschrieben werden. Wenn eine Firma einen PC in 4 Jahren amortisiert, kann eine kleine Firma dieses in 2 Jahren tun.
4. Wenn Sie Investitionen in neue Aktiva machen, und Personal fest anstellen, kann dieses auch schneller amortisiert werden.
5. Es kann eine globale Rückstellung für eventuelle Insolvenzen von Schuldnern auf den Schuldnersaldo bei Jahresabschluss vorgenommen werden.
6. Bei den Leasing Quoten kann der Teil der Quote für die Rückgewinnung des Gegenstandes abgezogen werden, wenn es das Limit der dreifachen zu amortisierenden Quote nicht übersteigt.
Zusammenfassend erlauben diese Vorteile in den ersten Jahren der Aktivitat einer Firma den Gewinn vor Steuern zu reduzieren, was ja dann schließlich weniger Steuern zahlen bedeutet.
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