Beitritt eines neuen Gesellschafters bringt Geld …
… Geld in Ihren Geldbeutel!
Oft braucht eine Gesellschaft eine Finanzspritze um zu expandieren und um neue und rentable Geschafte zu tatigen. In vielen Fallen ist die Finanzierung durch Kreditinstitute nicht machbar oder die Finanzierungskosten der Verschuldung sind einfach zu hoch.
Es kann natürlich sein, dass Sie es ins Auge fassen, einen neuen Gesellschafter in Ihre Firma mit aufzunehmen, der dann die entsprechende Gelder und Know-how mitbringt. Warum ziehen Sie aus dieser Gelegenheit nicht Nutzen und wiedererlangen ein bisschen Geld zurück, welches Sie in den vergangenen Jahren in diese Gesellschaft gesteckt haben? Wir können damit erreichen, dass ein bisschen Geld in Ihren Geldbeutel fließt und auch geringe steuerliche Kosten mit sich bringt.
Gehen wir mal davon aus, dass Ihre Gesellschaft einen sehr hohen Wert hat, da diese sehr rentabel oder Ihre Marktposition sehr wertvoll ist.
Wenn Sie, bevor ein neuer Gesellschafter in die Firma eintritt, Geld entnehmen, wird dieses als Dividendenzahlung angesehen und mit 18 % besteuert. Das ist uninteressant.
Die andere Möglichkeit ist, dass Sie mit dem neuen Gesellschafter so verfahren, dass ein Teil der Zahlung als Kapitalerhöhung durchgeführt wird und der andere Teil als Kauf von einem gewissen Prozentsatz Ihrer Anteile. Wenn Sie aus diesem Verkauf einen Gewinn erwirtschaften, müssen Sie 18 % darauf bezahlen. Dasselbe ware, wenn Sie Ihre Vorzugserwerbrechte erweitern und verkaufen würden. Diese Alternative ist auch uninteressant.
Um Steuerkosten zu vermeiden, ware es das Beste, das Kapital mit einem Ausgabeaufgeld (premium on common-stock or paid in surplus) zu erhöhen und dann diesen Beitrag den Gesellschaftern ohne dass der Betragswert, den Sie erhalten haben, den Kaufswert für Ihre Anteile in der Gesellschaft übersteigt, zurückgeben.
Beispiel:
In den vergangen Jahren haben Sie in die Firma Geld über einen Betrag von € 200.000,- (Kapital) gesteckt. Jedoch ist Ihre Gesellschaft bedingt durch die Gewinnrücklagen und die guten Perspektiven derzeitig € 500.000,- mehr wert. Somit hat Ihre Gesellschaft einen totalen Wert von € 700.000,- Wenn der neue Gesellschafter 50 % der Anteile haben möchte, muss dieser € 700.000,- einbringen, d.h. € 200.000,- als Kapital und € 500.000,- als Ausgabeaufgeld.
Vor Erweiterung
Kapital 200.000
Rücklagen + nicht erzielte Gewinne 500.000
Rücklage Ausgabeaufgeld 0
Totaler Wert der Gesellschaft 700.000
Anteil Wert vorh. Gesellschafter (1) 700.000
Nach Erweiterung
Kapital 400.000
Rücklagen + nicht erzielte Gewinne 500.000
Rücklage Ausgabeaufgeld 500.000
Totaler Wert der Gesellschaft 1.400.000
Anteil Wert vorh. Gesellschafter (1) 700.000
Anteil Wert neuer Gesellschafter (2) 700.000
(1) 100 % vor der Erweiterung, 50 % danach
(2) 50 % nach der Erweiterung
Nach der Kapitalerhöhung teilen die Gesellschafter € 400.000,- des Ausgabeaufgeldes unter sich auf und somit erhalt jeder € 200.000,-. Somit müssen weder Sie noch Ihr Gesellschafter etwas versteuern, da das aufgeteilte Geld durch Verteilung des Ausgabeaufgeldes den Wert der Anschaffung mindert, bis zur Aufhebung. Nur der Überschuss muss versteuert werden (z.B. wenn das gesamte Ausgabeaufgeld verteilt wird, würden Sie € 250.000,- erhalten und nur die Differenz von € 50.000,- hinsichtlich der Anschaffungskosten Ihrer Anteile, zu einem Satz von 18 % versteuern müssen, € 9.000).
Der Erhalt von € 250.000,- als Ausgabeaufgeld anstatt Dividende bedeutet eine Steuerersparnis von € 37.730,-
Dieses Prinzip ist auf jede Art von Zahlen anwendbar und somit können wirklich wichtige Steuerersparnisse bei hoch kapitalisierten Gesellschaften erreicht werden.
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