Kalkulieren Sie den Wertzuwachs der Gemeinde
Dieses ist eine Gemeindesteuer, welche die Immobilienübertragung besteuert. Diese Steuer berechnet den Wertzuwachs der stadtischen Grundstücke einer Gemeinde, die in einem gewissen Zeitraum verzeichnet sind. Der Zeitablauf ist derjenige zwischen zwei Übertragungen.
Auch wenn das Gesetz es vorschreibt, dass der Verkaufer diese Steuer zahlt, wird sehr oft zwischen dem Kaufer und Verkaufer gehandelt, wer diese Steuer tatsachlich entrichtet. Es kann sein, dass Sie der Kaufer sind und der Verkaufer darauf besteht, dass diese Steuer vom Kaufer bezahlt wird. Meine Empfehlung in diesem Fall ist, dass der jenige es bezahlt, dem es das Gesetz auferlegt: der Verkaufer. Wenn Sie der Verkaufer sind, empfehle ich Ihnen genau das Gegenteil !
Auf jeden Fall wird über diese Steuer immer viel und lang und ausgiebig diskutiert und keiner weiß so richtig, wie hoch der Betrag dieser Steuer eigentlich sein wird. Hier erklare ich Ihnen, wie Sie diesen selbst berechnen können.
Nehmen Sie die letzte Quittung vom IBI (Grundsteuer) und dort werden Sie den Katasterwert sehen, dieser ist aufgeteilt in Bodenwert und Bauwert. Uns interessiert nur der Bodenwert.
Überprüfen Sie, in welchem Jahr der Verkaufer die Immobilie gekauft hat.
Wenn Sie die Gebührenordnung der Gemeinde nicht haben, kein Problem, nehmen wir den maximalen Satz, der gemäß Gesetzgebung den Gemeinden erlaubt ist, anzuwenden.
Erhöhung des maximalen Wertes für jedes Jahr:

(1) Wenn das Alter 20 Jahre übersteigt, wird nur ein Maximum von 20 Jahren berechnet.
Diese Steuer hat einen maximalen Satz von 30 %.
Wenn eine Wohnung verkauft wird, die vor 8 Jahren gekauft wurde, mit einem Katasterwert des Bodens von € 30.000,- sieht die Berechnung wie folgt aus:
1. Da das Alter 8 Jahre ist (es wird nach unten abgerundet) nehmen Sie die 2. Spalte von links 3,5 %.
2. Multiplizieren diesen Prozentsatz mit den Jahren (3,5 % x 8 = 28 %). Das ist die Wertsteigerung des Bodens in 8 Jahren.
3. Auf den Katasterwert des Bodens rechnen wir diesen Prozentsatz der Wertsteigerung (30.000 x 28 % = € 8.400,-).
4. Auf die Wertsteigerung (€ 8.400,-) nun den maximalen Steuersatz, den die Gemeinden anwenden dürfen (30 %). Das Ergebnis bzw. zu zahlender Betrag (€ 8.400,– x 30 % = € 2.520,-)
Mit dieser einfachen Kalkulation können Sie errechnen, dass sich der Wertzuwachs der Gemeinde für diesen Kauf, bzw. Verkauf maximal auf € 2.520,- belauft. Die Zahlungsfrist betragt 30 Tage nach Unterschrift der öffentlichen Urkunde.
Popularity: 11% [?]
