Latest Updates: Doppelbesteuerungsabkommen RSS

  • DBA Deutschland - Spanien: Ständiger Aufenthaltsort

    admin 02:59 on 2. Mai 2010 | 0 Permalink
    Tags: Aufenthaltsort, , , , Doppelbesteuerungsabkommen,

    Artikel 4 des Deutsch-Spanischen Doppelbesteuerungsabkommen, welches die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen und die Kapitalflucht bezüglich der Einkommens- und Vermögenssteuer verhindern soll, besagt hinsichtlich des “ständigen Aufenthaltsortes” folgendes … »»»

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  • Mallorca - kein "Steuer-Niemandsland" mehr

    admin 17:35 on 20. November 2009 | 0 Permalink
    Tags: , Doppelbesteuerungsabkommen, , Fiskus, Lebensmittelpunkt, , , Niemandsland, Rente, Rentner, , , Steuerparadies

    Das Finanzamt der Balearen hat damit begonnen, die Ausländer zu überprüfen um festzustellen, wer auf der Insel wohnt.

    Mallorca hat die höchste Ausländerrate in Spanien, fast 20%, was ungefähr 160.000 Personen entspricht. Gemäß Verwaltung müssten ca. 60.000 davon Einkommenssteuererklärungen abgeben. Allerdings sind die meisten davon Arbeitnehmer und diesen wird die Lohnsteuer bereits abgezogen. Sie sind für den Fiskus uninteressant.

    Etwa 1.000 Personen sind bereits zur Überprüfung angeschrieben worden, hauptsächlich Briten und Deutsche.

    Gemäß Königlichen Dekrets 240/2007 sind ab 1. April 2007 alle EU-Bürger, die mehr als 3 Monate in Spanien leben, verpflichtet, sich beim „Registro Central de Extranjeros“ (Zentral-Ausländerregister) einzutragen.

    Dieses Register wird vom Finanzamt genutzt, gemeinsam mit anderen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (Gemeinde, Schulen, Kfz., Strom, etc.).

    Wer hier seinen Lebensmittelpunkt hat und mehr als 6 Monate in Spanien lebt, ist verpflichtet, nicht nur seine Einnahmen in Spanien zu versteuern, sondern auch sein Welteinkommen.

    Wer dem Finanzamt erklärt, dass er im Heimatland steuerpflichtig ist, hat einen Steuerbescheid vorzulegen. Außerdem informiert das spanische Finanzamt das Heimatland von Amts wegen, um den steuerlichen Status zu überprüfen. Nebenbei erfährt der deutsche Fiskus Ihre Daten in Spanien, die von wirtschaftlicher Bedeutung sein könnten. Eine Hand wäscht die andere.

    Am meisten gefährdet sind Personen, die z.B. Immobilien oder Kapitalanlagen bei spanischen Banken bzw. Vermögen in Spanien investiert haben.

    Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Deutschland, sind Renten in dem Land steuerpflichtig, in dem der Empfänger ansässig ist. Auf diese Weise verliert der deutsche Fiskus die Steuern Ihrer auf Mallorca bzw. in Spanien ansässigen Rentner.

    Es gibt so gut wie keine Rentner, die in Spanien Einkommenssteuererklärungen abgeben. Deutschland argumentiert, dass es Hunderte von Millionen an Steuern verliert und probiert jetzt, diese Klausel im DBA zu ändern.

    „Wir möchten vermeiden, dass die Balearen ein Steuerparadies werden“ sagte der Delegierte des Finanzamtes auf den Balearen, Herr Raul Burillo. Es gibt etliche Personen, welche die etwas undurchsichtige Situation Ihres Wohnsitzes ausnutzen. Sie zahlen weder in dem einen, noch in dem anderen Land Steuern. Bis zum heutigen Zeitpunkt nutzten diese Personen die Situation aus, dass Ausländer kaum kontrolliert wurden. Ebenso die fehlende Ernsthaftigkeit beim Austausch von Informationen zwischen den Finanzämtern der verschiedenen Länder. Damit ist nun Schluss.

    Momentan ist es ratsam, sich zu schützen. Derjenige, der hier legal ist, muss sich nicht sorgen. Es wäre ggf. von Vorteil, die Situation zu klären, damit bei einer möglichen Überprüfung alles für die Beamten verständlicher und nachweisbar ist.

    Wer sich in der steuerlichen Situation des “Niemandslandes” befindet, aber hier seine Existenz aufgebaut hat, und sich hier mit Familie aufhält, sollte zukünftig vorsichtig sein. Ohne Steuerbescheid Ihres Heimatlandes bekommen Sie Probleme.

    Das Risiko:
    Sie müssen mit einer Steuernachzahlung für Ihr Einkommen der letzten 4 Jahre (Verjährungsfrist) rechnen, ganz egal woher das Geld stammt. Darauf werden dann noch Strafen und Verzugszinsen berechnet.

    Wenn jemand Aktien, Immobilien oder Geld auf der Bank hat, und nicht nachweisen kann, dass das Geld für diesen Kauf ordnungsgemäß versteuert wurde, wird der Wert auch als zu versteuerndes Einkommen angenommen.

    Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn jemand in den letzten 4 Jahren eine Immobilie auf seinen Namen zu € 1,5 Mill. gekauft hat und noch einige Tausend Euros auf dem Bankkonto hat. Die Steuerberechnung wird beeindruckend sein.

    Betroffene Personen benötigen dringend eine steuerliche Beratung.

    Wenn man nicht mehr als 6 Monate in Spanien lebt und in Deutschland oder einem anderen Land steuerpflichtig ist, das kein Steuerparadies ist, rate ich Ihnen, sich nicht im Residentenregister einzuschreiben. Eine Überprüfung, dass man tatsächlich weniger als 3 oder weniger als 6 Monate sich hier aufhält, ist unmöglich.

    Man macht sich also nicht strafbar, wenn man sich im Residentenregister nicht registriert. So können Sie vermeiden, dass Sie gleich auf die „Kontrollliste“ gesetzt werden.

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