Die Körperschaftssteuer in Spanien verringte sich in 2008 auf 25 Prozent.
Dieser Steuersatz gilt für Kleinfirmen mit einem Gewinn von bis zu 120.202,41 EUR.
Beispiele:
Bei einem Gewinn von 100.000 EUR fallen 25.000 € an Steuern an.
Wer als Kleinfirma (Gesellschaften mit einem Umsatz bis 8 Millionen EUR) einen höheren Gewinn erzielt, zahlt für den 120.202,41 EUR übersteigenden Betrag 30% Steuersatz.
Beispiel:
Gewinn 500.000 EUR, Steuern für 2008:
Für 120.202,41 EUR betragt die Steuer 25% = 30.050,60 EUR
Für 379.797,59 EUR betragt die Steuer 30% = 113.939,28 EUR
Gesamtsteuerbelastung 143.989.88 EUR
Das sind gerade mal 28,8 Prozent Gesamtsteuerbelastung!
Ein weiterer Vorteil:
In Spanien sind die Gewinne von Gesellschaften keiner anderen direkten Besteuerung unterworfen. Sogar die Gewerbesteuer wurde für Firmen mit Umsatz unter 1 Million vor einigen Jahren abgeschafft.
Wenn man noch die weiteren Vorteile auf die Waagschale legt, spricht immer mehr für eine Gesellschaft spanischen Rechts.
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