Latest Updates: Steuer RSS

  • Steuer - Änderungen: Einkommensteuer

    admin 15:31 on 24. August 2010 | 0 Permalink
    Tags: , , Steuer

    Natürliche Personen, die weniger als € 53.007,20 verdienen, können 10 % des Rechnungsbetrages für bestimmte Bauarbeiten in ihrer selbst genutzten Wohnung (Hauptwohnsitz!), absetzen.

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  • Steuer - Änderungen: Körperschaftsteuer

    admin 15:23 on 24. August 2010 | 0 Permalink
    Tags: Abschreibung, , Anlagevermögen, , , Steuer

    Die Verpflichtung der Dokumentierung entfällt für die kleinen Gesellschaften, deren verbundene Geschäfte den Gesamtbetrag von € 100.000,- des Marktwertes im Geschäftsjahr nicht überschreiten.

    Die Förderung der freien Abschreibung für das erworbene Anlagevermögen erweitert sich bis zum Geschäftsjahr 2012, wenn die Angestellten nicht entlassen werden.

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  • Ihre Immobilien-S.L.: Welche Steuern fallen an?

    admin 02:56 on 2. Mai 2010 | 0 Permalink
    Tags: , , Immobilien S. L., Steuer,

    Wird die Immobilie, deren Eigentümer die S. L. ist, vom Gesellschafter, Geschäftsführer (Administrator) oder von deren Familienangehörigen genutzt, werden Mieteinnahmen der Gesellschaft berücksichtigt. Es handelt sich dann um so genannte verbundene Vorgänge. Für die Höhe der Miete ist dann der übliche Marktwert maßgebend … »»»

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  • Wie kann die Steuerzahlung gestundet werden

    admin 12:31 on 22. Januar 2010 | 0 Permalink
    Tags: Steuer, Stundung

    In Krisenzeiten geraten immer mehr Unternehmer in finanzielle Schwierigkeiten. Mit der Folge, dass meistens die Steuern nicht bezahlt werden. Unabhängig davon ist es enorm wichtig, die Steuererklärungen fristgerecht abzugeben. Ansonsten drohen zum Teil drastische Strafen.

    Die Steuerschuld kann gestundet und in Raten gezahlt werden. Dieser Aufschub ist sowohl im Erhebungszeitraum als auch in der Vollstreckungsfrist (nach Ablauf der vorgeschriebenen Zahlungsfrist) möglich.

    Der Antrag auf Stundung muss beim Finanzamt gestellt werden. Die finanziellen Schwierigkeiten sind zu begründen. Außerdem ist anzugeben, in welchem Zeitraum die Steuern bezahlt werden können.

    Wenn die Schuld € 18.000,- übersteigt, genehmigt das Finanzamt die Stundung nur, wenn entsprechende Sicherheiten (Bürgschaften, Bankgarantien, Avale, Hypotheken, etc.) vorhanden sind.

    Der Verzugszinsatz wurde von 7 % auf 5 % gesenkt.

    Liegt die Steuerschuld unter € 18.000,- und ist man mit den steuerlichen Verpflichtungen auf dem Laufenden, gewährt das Finanzamt den Aufschub ohne Sicherheiten.

    Wenn das Finanzamt die Stundung genehmigt, wird ein Zahlungsplan festgelegt und die entsprechenden Verzugszinsen werden fällig. Wie bereits gesagt, belaufen sich diese für 2009 auf 5 %. Der Zinssatz ist hoch, deshalb ist es angebracht, günstigere Finanzierungsquellen zu suchen.

    Nach einem Ablehnungsbescheid bleibt nichts anderes übrig, als innerhalb einer Frist von nur einem Monat zu bezahlen. Ansonsten leitet das Finanzamt die Vollstreckungsphase ein und versucht den ausstehenden Betrag beizutreiben. (Pfändung der Bankkonten, Zwangsvollstreckungen von Rechten und Gütern, etc.).

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  • Mallorca - kein "Steuer-Niemandsland" mehr

    admin 17:35 on 20. November 2009 | 0 Permalink
    Tags: , , , Fiskus, Lebensmittelpunkt, , , Niemandsland, Rente, Rentner, , Steuer, Steuerparadies

    Das Finanzamt der Balearen hat damit begonnen, die Ausländer zu überprüfen um festzustellen, wer auf der Insel wohnt.

    Mallorca hat die höchste Ausländerrate in Spanien, fast 20%, was ungefähr 160.000 Personen entspricht. Gemäß Verwaltung müssten ca. 60.000 davon Einkommenssteuererklärungen abgeben. Allerdings sind die meisten davon Arbeitnehmer und diesen wird die Lohnsteuer bereits abgezogen. Sie sind für den Fiskus uninteressant.

    Etwa 1.000 Personen sind bereits zur Überprüfung angeschrieben worden, hauptsächlich Briten und Deutsche.

    Gemäß Königlichen Dekrets 240/2007 sind ab 1. April 2007 alle EU-Bürger, die mehr als 3 Monate in Spanien leben, verpflichtet, sich beim „Registro Central de Extranjeros“ (Zentral-Ausländerregister) einzutragen.

    Dieses Register wird vom Finanzamt genutzt, gemeinsam mit anderen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (Gemeinde, Schulen, Kfz., Strom, etc.).

    Wer hier seinen Lebensmittelpunkt hat und mehr als 6 Monate in Spanien lebt, ist verpflichtet, nicht nur seine Einnahmen in Spanien zu versteuern, sondern auch sein Welteinkommen.

    Wer dem Finanzamt erklärt, dass er im Heimatland steuerpflichtig ist, hat einen Steuerbescheid vorzulegen. Außerdem informiert das spanische Finanzamt das Heimatland von Amts wegen, um den steuerlichen Status zu überprüfen. Nebenbei erfährt der deutsche Fiskus Ihre Daten in Spanien, die von wirtschaftlicher Bedeutung sein könnten. Eine Hand wäscht die andere.

    Am meisten gefährdet sind Personen, die z.B. Immobilien oder Kapitalanlagen bei spanischen Banken bzw. Vermögen in Spanien investiert haben.

    Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Deutschland, sind Renten in dem Land steuerpflichtig, in dem der Empfänger ansässig ist. Auf diese Weise verliert der deutsche Fiskus die Steuern Ihrer auf Mallorca bzw. in Spanien ansässigen Rentner.

    Es gibt so gut wie keine Rentner, die in Spanien Einkommenssteuererklärungen abgeben. Deutschland argumentiert, dass es Hunderte von Millionen an Steuern verliert und probiert jetzt, diese Klausel im DBA zu ändern.

    „Wir möchten vermeiden, dass die Balearen ein Steuerparadies werden“ sagte der Delegierte des Finanzamtes auf den Balearen, Herr Raul Burillo. Es gibt etliche Personen, welche die etwas undurchsichtige Situation Ihres Wohnsitzes ausnutzen. Sie zahlen weder in dem einen, noch in dem anderen Land Steuern. Bis zum heutigen Zeitpunkt nutzten diese Personen die Situation aus, dass Ausländer kaum kontrolliert wurden. Ebenso die fehlende Ernsthaftigkeit beim Austausch von Informationen zwischen den Finanzämtern der verschiedenen Länder. Damit ist nun Schluss.

    Momentan ist es ratsam, sich zu schützen. Derjenige, der hier legal ist, muss sich nicht sorgen. Es wäre ggf. von Vorteil, die Situation zu klären, damit bei einer möglichen Überprüfung alles für die Beamten verständlicher und nachweisbar ist.

    Wer sich in der steuerlichen Situation des “Niemandslandes” befindet, aber hier seine Existenz aufgebaut hat, und sich hier mit Familie aufhält, sollte zukünftig vorsichtig sein. Ohne Steuerbescheid Ihres Heimatlandes bekommen Sie Probleme.

    Das Risiko:
    Sie müssen mit einer Steuernachzahlung für Ihr Einkommen der letzten 4 Jahre (Verjährungsfrist) rechnen, ganz egal woher das Geld stammt. Darauf werden dann noch Strafen und Verzugszinsen berechnet.

    Wenn jemand Aktien, Immobilien oder Geld auf der Bank hat, und nicht nachweisen kann, dass das Geld für diesen Kauf ordnungsgemäß versteuert wurde, wird der Wert auch als zu versteuerndes Einkommen angenommen.

    Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn jemand in den letzten 4 Jahren eine Immobilie auf seinen Namen zu € 1,5 Mill. gekauft hat und noch einige Tausend Euros auf dem Bankkonto hat. Die Steuerberechnung wird beeindruckend sein.

    Betroffene Personen benötigen dringend eine steuerliche Beratung.

    Wenn man nicht mehr als 6 Monate in Spanien lebt und in Deutschland oder einem anderen Land steuerpflichtig ist, das kein Steuerparadies ist, rate ich Ihnen, sich nicht im Residentenregister einzuschreiben. Eine Überprüfung, dass man tatsächlich weniger als 3 oder weniger als 6 Monate sich hier aufhält, ist unmöglich.

    Man macht sich also nicht strafbar, wenn man sich im Residentenregister nicht registriert. So können Sie vermeiden, dass Sie gleich auf die „Kontrollliste“ gesetzt werden.

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