Tags Steuern sparen RSS

  • admin um 19:27 am 9. November 2009 Permalink
    Begriffe: , , , , , Steuern sparen   

    Adios Erbschaftsteuer ? 

    Wenn es in Spanien eine Steuer gibt, die den Nichtresidenten Eigentümer einer Immobilie den Schlaf raubt, dann ist das die Erbschaftsteuer.

    In meinem Steuertipp der Woche “Ist der Erwerb oder Besitz einer Spanienimmobilien in eine S.L. heute noch sinnvoll?” spreche ich davon, dass die Nichtresidenten für ihr spanisches Vermögen heutzutage die Erbschaftsteuer gemäß der staatlichen Normen bezahlen müssen. Die Bestimmungen der autonomen Regionen können nicht angewandt werden. Das bedeutet, dass für den Betrag der Erbmasse, der zum Markwert den Betrag von € 800.000 übersteigt, der Spitzensatz von 34% linear angewandt wird. Des weiteren habe ich geschrieben, dass die spanische Regierung dabei ist, die Erbschaftsteuer für ganz Spanien zu vereinheitlichen, da es bedeutende Abweichungen zwischen der einen und der anderen autonomen Region gibt. Diese Steuer gilt für die Selbstfinanzierung der einzelnen “Comunidades Autónomas”. Manche Regionen haben diese Steuer vollstandig beibehalten, wie Katalonien, andere wiederum haben diese praktisch komplett abgeschafft, wie z. B. Madrid oder die Balearen.

    In Katalonien regieren die Sozialisten in Koalition mit nationalistischen Linksgruppen. Diese Parteien üben auf die Regierung Zapatero Druck aus, damit eine staatliche Norm eingeführt wird, die alle autonomen Regionen in Spanien verpflichtet, zu einem gleichen minimalen Erbschaftsteuersatz zu versteuern (man spricht davon, dass der Satz zwischen 18 % und 25 % liegen könnte). Somit würde es keine Steuerkonkurrenz zwischen den autonomen Regionen mehr geben. Eine Person hatte durch den Wohnsitzwechsel von einer Region in eine andere keinen Steuervorteil mehr. Inwieweit diese Einheit die Nichtresidenten betrifft, ist nach wie vor ungewiß.

    Es scheint, dass es gute Nachrichten für den EU-Auslander hinsichtlich der Erbschaftsteuer gibt. Nicht Señor Zapatero, sondern die Europaische Kommission (CE) der EU hat gerade eine Tür für diese Hoffnung geöffnet.

    Die EU strebt an, die internationalen Erbschaftsteuerbestimmungen zwischen den EU-Mitgliedslandern zu vereinfachen. Wie soll man das erreichen? Man will den Bürgern der EU erlauben, dass diese als Erblasser die Gesetzgebung des Staates wahlen, die für das gesamte Vermögen der Erbschaft angewandt werden soll. Diese neue EU-Norm, wurde am 14. Oktober 2009 vorgeschlagen. Gemaß Vizekommissar Barrot, der für Justiz, Freiheit und Sicherheit verantwortlich ist, ist es “unumganglich”, dass die EU-Bürger “die Bestimmungen wahlen dürfen”, die für die Erbschaftsteuer am günstigsten sind, d.h. dass man zwischen der Steuerregelung des Landes in dem man lebt oder der Steuerregelung des Ursprungslandes wahlen kann.

    Das bedeutet, dass ein Deutscher, Österreicher oder Brite bei einem Erbschaftsantritt einer Immobilie in Spanien die Erbschaftsteuer seines Heimatlandes wahlen kann, wenn diese ihm mehr zusagt.

    Das ist eine sehr gute Sache. Mehr Flexibilitat und mehr Freiheit für den Steuerzahler, der bei verschiedenen Gesetzgebungen die Wahl hat. Desweiteren wird durch eine erweiterte Rechtssicherheit die Bewegungsfreiheit gefördert. Und schlußendlich wird die Steuerkonkurrenz zwischen den EU-Landern angeregt. Die Kommission sagt wörtlich aus, dass mit diesem Vorschlag versucht wird “das Leben der Bürger zu erleichtern” (unglaublich, dass es in Brüssel Bürokraten gibt, die so denken).

    Popularity: 18% [?]

     
  • admin um 14:29 am 14. June 2009 Permalink
    Begriffe: , , Steuern sparen   

    Sparen Sie Steuern und beziehen Sie ein Gehalt 

    Wer ein Geschaft mittels einer Gesellschaft betreibt, kann ganz einfach ein bisschen Geld bei den Steuern sparen. Wie? Ganz einfach. Die Gesellschaft bezahlt Ihnen ein monatliches Gehalt für die von Ihnen geleistete Arbeit. Dieses Gehalt ist ein abzugsfahiger Kostenpunkt für die Gesellschaft und somit wird der Gewinn reduziert und Sie zahlen dann automatisch weniger Steuern.

    Zum Beispiel, wenn Ihr Jahresgehalt € 30.000,- ist und die Gesellschaft einen Steuersatz bei der Körperschaftsteuer von 30 % hat, ware die Steuerersparnis für die Gesellschaft pro Jahr € 9.000,-.

    Aber aufgepasst: Dieses Gehalt, obwohl es ein Kostenpunkt für die Gesellschaft ist, ist für Sie eine Einnahme. Diese Einnahme muss bei Ihrer Einkommenssteuererklarung erwahnt werden. Bei dieser Steuer ist der Steuersatz nicht festgelegt, sondern ist steigend. Je mehr Sie verdienen, umso mehr Steuern müssen Sie bezahlen.

    Basierend auf diesen Vorraussetzungen müssen Sie sich ein nicht zu hohes Gehalt zuteilen, damit Sie nicht mehr als 30 % der Steuern bei der Einkommensteuererklarung haben werden, sonst würden Sie nicht nur Steuern sparen, sondern würden sogar mehr bezahlen.

    Deshalb ist es angebracht eine Kalkulation diesbezüglich zu machen, was es für Sie bedeuten würde, dieses Gehalt bei der Einkommenssteuererklarung zu deklarieren.

    Machen wir mal ein Beispiel. Gehen wir davon aus, dass Sie zwei Kinder haben, dass Ihre Frau arbeitet und Sie jahrlich € 3.000,- an die Sozialversicherung bezahlen.

    Vorausgesetzt, in der Einkommenssteuererklarung wird nur Ihr Gehalt deklariert.

    bild-30

    Vorausgesetzt, in der Einkommenssteuererklarung werden Ihr Gehalt und weitere € 10.000,- deklariert.

    bild-31

    Vorausgesetzt, in der Einkommenssteuererklarung werden Ihr Gehalt und weitere € 20.000,- deklariert

    bild-32

    Wie Sie daraus ersehen können, wenn außer Ihrem Gehalt, Sie nicht noch andere Einkünfte hatten, die günstigste Wahl ist, Ihnen ein jahrliches Gehalt zwischen € 30.000,- und 40.000,- zu zahlen. Auf diesen Betrag wird eine maximale Steuerersparnis von ca. € 4.400,- im Jahr erreicht. Diesen Betrag so einfach zu sparen hat schon seinen Verdienst.

    Auf jeden Fall muss das Gehalt Ihren Funktionen und Verpflichtungen in der Gesellschaft angemessen sein, da das Finanzamt dieses Gehalt in Frage stellen könnte, dass dieses viel höher ist, als das einer anderen Person, die die selben Arbeiten leisten würde. Aber wenn man realistisch ist, wer würde soviel Zeit und Anstrengung in Ihre Firma stecken, wenn Sie es nicht sind?

    Fragen? Rufen Sie mich an!

    Popularity: 11% [?]

     
  • admin um 01:17 am 9. June 2009 Permalink
    Begriffe: Immobilien-Verkauf, Immobilienverkauf, Steuern sparen, Steuertipps   

    Immobilien-Verkauf: 17% Steuern sparen! 

    In Sachen Steuern gibt es für Nicht-Residente gute Nachrichten, und zwar, was die Besteuerung von Immobilienverkaufen betrifft.

    Früher mussten NICHT-Residente den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie auf spanischem Hoheitsgebiet mit einem Steuersatz von 35% besteuern. Ab 2007 betragt dieser Steuersatz nur 18%.

    Ebenso wird der Anteil des Verkaufserlöses, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Verkaufsurkunde einbehalten wird, von 5% auf 3% reduziert. Somit wird also endlich die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobiliarvermögen für alle natürlichen Personen, egal ob Residente oder Nicht-Residente, und Vermögensgesellschaften gleichgesetzt. Die bis dato vorherrschende Situation hatte zur Folge, dass in Brüssel und an den EU-Gerichtshöfen jahrelang ein Streitverfahren wegen abgabenrechtlicher Diskriminierung geführt wurde.

    Mein Rat:

    Falls Sie vorhaben Ihr Eigentum zu veraußern, warten Sie bis 2007 und sparen Sie somit 17% Steuern!

    (Diesen Steuertipp hatte ich bereits am 20.02.06 veröffentlicht.)

    Popularity: 8% [?]

     
c
Schreibe einen neuen Beitrag
j
Nächster Beitrag/Kommentar
k
vorheriger Beitrag/Kommentar
r
antworten
e
bearbeiten
o
Zeige/Verstecke Kommentare
t
an den Anfang
l
Zur Anmeldung
h
Zeige/Verstecke die Hilfe
shift + esc
Abbruch
SEO Powered By SEOPressor