Wenn Ihr Geschäft wächst und Sie wollen Mitarbeiter einstellen, müssen Sie vorher wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Die Kosten der Sozialversicherung hängen von der Art des Vertrages ab. Das Gehalt setzt sich aus Grundlohn, Ergänzungen, Vergütungen in Naturalien, Zulagen, Transportspesen und Tagesgeld zusammen.
Von diesem angefallenen Grundlohn wird die Beitragsbemessungsgrundlage berechnet, d.h. der Betrag, der als Basis genommen wird um die Sozialversicherungskosten zu kalkulieren. Transportspesen, entstandene Auslagen oder Produkte in Naturalien, die freiwillig gewährt worden sind, unterliegen nicht der Sozialversicherung. Überstunden allerdings schon.
Hier ein Beispiel…
Hier ein Beispiel bei einem Gehalt inkl. Zulagen von € 1.300,- Euro(Monat:

Für den Angestellten sieht die Gehaltsabrechnung ungefähr so aus:

(1) Deckt Krankheit des Arbeitnehmer ab
(2) Gehälter-Sicherheitsfond (FONDO GARANTIA SALARIAL – FOGASA)
(3) Deckt die Unfälle des Arbeitnehmers ab, sowohl allgemein als auch professionell. Kann zwischen 1 % und 5 % schwanken, hängt von der Gefahr des Arbeitsplatzes ab.
(4) Die Einbehaltung der Lohnsteuer wäre niedriger, wenn der Arbeitnehmer Kinder zu betreuen hat

In einigen Fällen fallen die Kosten für die Sozialversicherung niedriger aus.
Wenn Sie z. B. einen Arbeitslosen über 45 Jahre alt einstellen, zahlen Sie € 100,- pro Monat weniger. 1.200,- Euro/Jahr während der gesamten Laufzeit des Arbeitsvertrages.
Wenn der Angestellte zwischen 16 und 30 Jahre alt ist, sparen Sie 800,- Euro/Jahr während der ersten 4 Jahre.
Das ist, wie gesagt, nur ein Beispiel. Es gibt mehrfache Variablen, die Kalkulation des Gehalts zu beeinflussen. Es kommt daher immer auf den Einzelfall an.
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