In Krisenzeiten geraten immer mehr Unternehmer in finanzielle Schwierigkeiten. Mit der Folge, dass meistens die Steuern nicht bezahlt werden. Unabhangig davon ist es enorm wichtig, die Steuererklarungen fristgerecht abzugeben. Ansonsten drohen zum Teil drastische Strafen.
Die Steuerschuld kann gestundet und in Raten gezahlt werden. Dieser Aufschub ist sowohl im Erhebungszeitraum als auch in der Vollstreckungsfrist (nach Ablauf der vorgeschriebenen Zahlungsfrist) möglich.
Der Antrag auf Stundung muss beim Finanzamt gestellt werden. Die finanziellen Schwierigkeiten sind zu begründen. Außerdem ist anzugeben, in welchem Zeitraum die Steuern bezahlt werden können.
Wenn die Schuld € 18.000,- übersteigt, genehmigt das Finanzamt die Stundung nur, wenn entsprechende Sicherheiten (Bürgschaften, Bankgarantien, Avale, Hypotheken, etc.) vorhanden sind.
Der Verzugszinsatz wurde von 7 % auf 5 % gesenkt.
Liegt die Steuerschuld unter € 18.000,- und ist man mit den steuerlichen Verpflichtungen auf dem Laufenden, gewahrt das Finanzamt den Aufschub ohne Sicherheiten.
Wenn das Finanzamt die Stundung genehmigt, wird ein Zahlungsplan festgelegt und die entsprechenden Verzugszinsen werden fallig. Wie bereits gesagt, belaufen sich diese für 2009 auf 5 %. Der Zinssatz ist hoch, deshalb ist es angebracht, günstigere Finanzierungsquellen zu suchen.
Nach einem Ablehnungsbescheid bleibt nichts anderes übrig, als innerhalb einer Frist von nur einem Monat zu bezahlen. Ansonsten leitet das Finanzamt die Vollstreckungsphase ein und versucht den ausstehenden Betrag beizutreiben. (Pfandung der Bankkonten, Zwangsvollstreckungen von Rechten und Gütern, etc.).