Die Verjahrung von Steuern und Straftaten

Die Verjahrungsfrist für Steuern betragt in Spanien nur vier Jahre.

Sie kann durch Amtshandlungen seitens des Finanzamtes oder des Steuerzahlers unterbrochen werden. Dann beginnt die Verjahrungsfrist von vier Jahren von neuem.

Die Steuerstraftat verjahrt nach fünf Jahren.

Horst D. Deckert

Horst D. Deckert

Horst D. Deckert informiert Sie über Steuern in Spanien und wie Sie legal Steuerfrei Leben und Arbeiten können.

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