Im Folgenden möchte ich Ihnen einige Steueränderungen vorstellen, die durch das Haushaltsgesetzt 2011 in Kraft getreten sind.
Körperschaftssteuer
1. Die Höchstgrenze des Jahresumsatzes, für die steuerliche Anerkennung als Unternehmer kleineren Umfangs, wird auf 10 Millionen erhöht. Ebenso kann ein Unternehmen, welches über drei Jahre hinweg diese Höchstgrenze einhält aber danach nicht, trotzdem auch für weitere drei Jahre dasselbe Steuersystem anwenden.
Einer der Vorteile der Versteuerung für Unternehmen kleineren Umfangs liegt in dem um 5 % reduzierten Steuersatz für eine etablierte erste Gewinnspanne. Diese erste Gewinnspane wird von 120.000 auf 300.000 Euro erweitert. Somit wird der erste 300.000 Euro Gewinn mit 25 % versteuert und was darüber hinaus liegt, linear mit 30 %.
Aber ich erinnere daran, dass bereits durch das „Real Decreto 13/2010“ vom 3. Dezember 2010 für Unternehmen kleineren Umfangs, dessen versteuernde Grundlage unter 5 Millionen Euro im Jahr liegt und unter 25 Mitarbeiter beschäftigt, die ersten 300.000 Euro sogar nur noch mit 20 % zu versteuern sind. Gewinne über 300.000 Euro bleiben dann bei dem Steuersatz von 25 %.
Denken Sie auch an die durch das erwähnte Real Decreto ermöglichte freie Abschreibung für Anschaffungen bis zum Jahr 2015 (siehe mein Steuertipp vom 14. Dezember 2010).
2. Die Pflicht für Klein-Unternehmen, die verbundenen Operationen zu dokumentieren und zu berichten, entfällt, wenn diese Geschäfte insgesamt nicht 100.000 Euro überschreiten. Wenn Operationen mit demselben Unternehmen oder derselben Person bestehen, liegt die Grenze bei 250.000 Euro.
Einkommensteuer für natürliche Personen
1. Es werden zwei neue Progressionsabschnitte in der Einkommenssteuer-Tabelle eingeführt: für Einkommen über 120.000 Euro und über 175.000 Euro. Der damalige Spitzensteuersatz wird jeweils um 1 % und um 2 % erhöht.
Die Progressionstabelle, soweit die autonome Region keine Besonderheiten vorsieht, ergibt sich wie folgt:
2. Der Kinderfreibetrag bei Geburt oder Adoption fällt weg.
3. Die Reduzierung von 40 % für unregelmäßige Einkommen wird begrenzt. Sie galt für Einkommen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren. Nunmehr kann die Reduzierung nur geltend gemacht werden wenn die unregelmäßigen Einkommen unter 300.000 Euro liegen.
4. Neue Bestimmungen für die Eigenheimfreibeträge.
Die Absetzung des Erwerbspreises kann nur geltend gemacht werden, wenn das zu versteuernde Einkommen gewöhnlich unter 24. 107,20 Euro im Jahr liegt.
Für Einkommen unter 17.707,20 Euro liegt die Höchstgrenze der Abschreibung bei 9.040 Euro und verringert sich progressiv für Einkommen zwischen 17.707,20 und 24.107,20 Euro.
Für Erwerbe vor 2011 gilt eine Übergangsvorschrift nach der die Abschreibung ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe anerkannt wird.
5. Absetzung für Mieten von Wohneinheiten.
Die Minderung des Nettoeinkommens wird bei Mieteinnahmen von 50 % auf 60 % erhöht.
Die 100 %-ige Reduzierung gilt nur für neue Mietverträge ab 2011 wenn der Mieter zwischen 18 und 30 Jahre alt ist (vorher galt es zwischen dem Alter von 18 bis 35 Jahren)
6. SICAV
Die Versteuerung von Auszahlungen in Form von Kapitalreduzierungen mit Rückzahlungen der Einlagen oder Verteilung von Erstausschreibungen an Mitglieder der SICAV wird geändert.
Ab jetzt gilt die erste Zahlung an die Mitglieder als Gewinnverteilung der SICAV und nicht als Rückzahlung der Einlage. Dies gilt auch für Auszahlungen bei Kapitalreduzierungen.
Einkommenssteuer der Nicht-Residenten
1. Für eine steuerfreie Dividendenausschüttung an Unternehmen innerhalb der EU wird der Mindestbeteiligungssatz auf 5 % reduziert.
2. Der Einbehalt von 10 % für bestimmte Lizenzgebühren einer spanischen an eine andere Gesellschaft oder Niederlassung innerhalb der EU ist abgeschafft, sie erfolgt nun ohne Einbehalt.
Steuern für Gesellschaftsvorgänge
Kapitalerhöhungen und Gründungen von Firmen kleineren Umfangs bleiben in den Jahre 2011 und 2012 steuerfrei. Der Steuersatz lag bei 1 % auf das gezeichnete Kapital.
KFZ-Steuern
Für Fahrzeuge, die ihre Kennzeichnungspflicht in Spanien nicht erfüllen, wird die Möglichkeit eingeführt, zunächst den Fahrer auf seine diesbezügliche Pflicht oder die entsprechende Garantie der umgehenden Steuerzahlung hinzuweisen. Beim Verstoß gegen diese Pflicht kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Diese Vorschrift ist die Konsequenz eines Verfahrens durch die Europäische Kommission gegen Spanien.
Es wird die Möglichkeit eingeräumt, die Steuer zu zahlen, ohne dass das Fahrzeug ein spanisches Kennzeichen erhält. Die endgültige Pflicht, das Fahrzeug in Spanien anzumelden, wird auf Fahrzeuge beschränkt, die von einer in Spanien ansässigen Person oder Gesellschaft genutzt werden.
Grundsteuer
Die Katasterwerte werden ab 1.1.2011 um 1 % erhöht.
Diese Erhöhung findet allgemein auf Werte des Jahres 2010 statt.
Gesetzlicher Zinssatz und Verzugszins für 2011
Der gesetzliche Zinssatz für 2011 wird auf 4 % und der Verzugszins auf 5 % festgelegt.
Beiträge an die Handelskammer
Den Jahresbeitrag an die Handelskammer müssen ab 2011 nur die Unternehmen bezahlen, die sich freiwillig den Kammern anschließen wollen. Bis dato war es eine wahllose Pflicht.
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