Doppelbesteuerungsabkommen Spanien Deutschland – DBA Spanien Deutschland

Hier ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland zum Download.

Wichtig: Die steuerliche Behandlung von unbeweglichem Vermögen:

1. Verkauf von in Spanien gelegenem Immobilien durch in Deutschland ansässige Personen.

2. Verkauf von Aktien oder Anteilen an Gesellschaften, die Eigentümer von Immobilien in Spanien sind.

3. Besitz von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit Immobilien in Spanien (Vermögensteuer)

4. Besteuerung im Falle einer Erbschaft oder Schenkung von spanischen Immobilien sowie von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit unbeweglichem Vermögen in Spanien.

5. Neuigkeiten auf dem Gebiet der Renten.

6. Austausch von Informationen und Zusammenarbeit bei der Erhebung.

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Horst D. Deckert

Horst D. Deckert

Horst D. Deckert informiert Sie über Steuern in Spanien und wie Sie legal Steuerfrei Leben und Arbeiten können.

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