Spanische S.L., spanische GmbH, in 24 Stunden. Alles inklusive!
Gründungskosten 1.800 Euro, direkt vom spanischen Steuerberater.
Es ist immer von Vorteil, wenn man einen Einheimischen als Steuerberater hat, der die Finanzverwaltung in- und auswendig kennt. Das spart Zeit, Geld und Ärger. In Deutschland ist es nicht anders. Oder kennen Sie jemanden, der in Deutschland einen spanischen Steuerberater hat?
Alles Inklusive – Komplettpaket
Für einen monatlichen Alles-inklusive-Festbetrag erhalten Sie Alles was Sie brauchen, z.B. die komplette Buchführung, monatliche Umsatzsteuererklärungen, Steuerberatung, Bilanz, Bilanzbericht, Einreichung bei Finanzamt und Handelsregister, usw. Alles Inklusive! Da gibt es keine bösen Überraschungen.
Warum gibt es so große Preisunterschiede bei den Gründungskosten?
Wer nur Firmengründungen macht, muss damit Geld verdienen und mehr als 1.800 Euro berechnen. Manche Steuerberater langen richtig hin, 3.000 Euro sind keine Seltenheit.
Wir bieten die Gründung inkl. Beratung zum Selbstkostenpreis an. Es geht nicht ums schnelle Geld, sondern um den Erfolg des Gründers, der seine Kosten im Griff haben muss. Das Geld, das ihm manche Berater aus der Tasche ziehen, fehlt z. B. für die Kundengewinnung.
Steuern in Spanien, Ihre Vorteile:
Steuersatz bei der Körperschaftsteuer 25 % auf den Gewinn bis € 120.000.-
Auf den Gewinn, der diesen Betrag überschreitet, wird ein Steuersatz von 30 % auferlegt.
Möglichkeit der Steuerminderung von 5 %.
Somit würde der Steuersatz 20 % und 25 % sein, wenn die Gesellschaft eine Person einstellt.
Minimales Kapital € 3.000,00
Gründungskosten € 1.800,-
Verlustausgleich 15 Jahre
Beschränkte Haftung für die Gesellschafter
Schutz des persönlichen Eigentums, falls es finanzielle Probleme gibt
Monatliche Kosten für die Führung der Gesellschaft: Alles-Inklusive-Komplett-Paket: € 400,-
Möglichkeit, anteilig die Kosten abzusetzen, z.B. Urlaubsautos, Immobilien, Feriensitz des Unternehmers in Spanien, etc.
Abschreibungsfreiheit der Aktiva, wenn Personal eingestellt wird
Möglichkeit Hilfen und Subventionen zu bekommen
Die Jahresabschlüsse müssen nicht vom Wirtschaftsprüfer überprüft werden
Möglichkeit, dass die Gesellschafter Sacheinlagen einbringen (z.B. Immobilien, Autos etc.) ohne das diese durch einen unabhängigen Sachverständigen geschätzt werden müssen.
Minimale Verwaltungskosten: Es ist nicht notwendig, dass Einberufungen von Hauptversammlungen in Tageszeitungen und im Staatsanzeiger veröffentlicht werden müssen. Es müssen auch die Satzungsänderungen nicht veröffentlicht werden.
Möglichkeit, dass in den Satzungen verschiedene Verwaltungssysteme festgesetzt werden. Amt auf unbefristete Zeit (somit müssen die Ämter nicht regelmäßig erneuert werden).
Wenn man als Geschäftsführer ein Gehalt bekommt, kann dieses als Kosten in der S.L. abgesetzt werden.
Gesellschafter können anonym sein: Wenn bereits gegründete Gesellschaften gekauft werden, wird die Identität dieser Käufer im Handelsregister nicht eingetragen.
Dividendenausschüttung an in der EU ansässige Gesellschafter, befreit von der spanischen Quellensteuer.
Der Abzug kann auf die Doppelbesteuerung angewandt werden. Die internationale Doppelbesteuerung kann korrigiert werden, wenn die Gesellschaft im Ausland bereits Steuern gezahlt hat.
Es ist auch möglich, den Abzug hinsichtlich der Doppelbesteuerung anzuwenden, wenn die Gesellschaft Dividendenauszahlung aus anderen verbundenen Gesellschaften erhalten hat.
Die Gesellschaft kann in Deutschland Niederlassungen gründen und in diesem Land auch voll arbeiten. Die dortigen Steuern werden in Spanien ausgeglichen und somit muss in Spanien nicht noch mal gezahlt werden.