In Deutschland kann ich Sie nur warnen: Bevor Sie einen deutschen Anwalt oder Steuerberater einschalten sollten Sie unbedingt das deutsche Geldwäschegesetz kennen, hier zum Gratisdownload!
Jetzt werden Sie entrüstet sagen: „Ich hab‘ doch nichts mit Geldwäsche zu tun!“ Richtig. Aber der deutsche Gesetzgeber hat die Stasimethoden im Geldwäschegesetz versteckt. Stasimethoden, die das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt nachhaltig untergraben. Das heißt in wenigen Worten:
Ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt muss Sie verpfeifen und anzeigen. Und er darf es Ihnen nicht einmal sagen, dass und warum er das tun musste. Das ist inzwischen in Deutschland nicht nur Gesetz, sondern tägliche Praxis.
Natürlich ist das an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Und diese Voraussetzungen sind im Geldwäschegesetz geregelt.
Nehmen wir einfach mal an, dass Sie Lust haben, im Sommer oder zum Jahresende nach Spanien auszuwandern. Da ist es doch eigentlich normal, dass man mit seinem Steuerberater darüber spricht, was in Deutschland zu beachten ist, um keine Fehler zu machen. Sie können sich die Begeisterung Ihres Steuerberaters sicher vorstellen, nun einen langjährigen, immer brav zahlenden Mandanten zu verlieren. Mit der Folge, dass er zunächst einmal alles versuchen wird Sie umzustimmen. Wenn das nicht fruchtet, dann wird der Steuerberater beispielsweise folgende Überlegungen anstellen:
Die letzte Steuererklärung, die beim Finanzamt abgegeben wurde, war für das Jahr 2012. Es war ja seine Idee, durch Abschreibungen, etc. die Höhe der Steuerzahlungen auf die nächsten Jahre zu verteilen. Nun wollen Sie auswandern. Da stellen sich natürlich für ihn die folgenden Fragen: Werden Sie, wenn Sie in Spanien sind, noch die Steuererklärungen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 abgeben? Und wenn ja, werden Sie die fälligen Steuern auch bezahlen?
Warum interessiert das Ihren Steuerberater?
Weil er nach dem Geldwäschegesetz ggf. selbst haftet, wenn er bestimmte Sachverhalte seiner Mandanten nicht anzeigt. Deshalb wird fast jeder Steuerberater die Chance nutzen, noch einmal ein schönes Geschäft mit Ihnen zu machen. Schließlich ist er derjenige, den Sie als Ersten konsultieren werden, wenn die Steuerfahndung im Haus und in der Firma steht.
Wichtig: Wer die Steuererklärungen nicht abgibt, begeht eine Steuerstraftat. Wer die Steuererklärungen abgibt, die Steuern aber nicht bezahlt, z.B. weil er nicht mehr kann, begeht keine Straftat.
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