Steuertipps

von Horst D. Deckert

Kategorie: S. L. (Spanische GmbH)

Steuerpflicht in Spanien

Die Steuerpflicht beginnt in Spanien, a) wenn man sich länger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhält, außer der Steuerpflichtige beweist seine Steueransässigkeit in

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