Die spanische S.L. (Sociedad limitada) ist wie die deutsche GmbH eine Kapitalgesellschaft, in der sich das Risiko der Gesellschafter auf das eingezahlte Kapital beschränkt. Die Gesellschaft haftet unbeschränkt mit ihrem aktuellen und zukünftigen Vermögen, nicht die Gesellschafter.
Deutlich unterschieden werden muss die Haftung des Geschäftsführers oder des Verwalters (administrador) von der Durchgriffshaftung der Gesellschafter.
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Inhaltsübersicht:
Durchgriffshaftung der Gesellschafter in Deutschland
Durchgriffshaftung der Gesellschafter in Spanien
1. „Sociedad irregular“ (formnichtige Gesellschaft)
2. Tatsächliche Erbringung der Einlagen
3. Kapitalreduzierung
4. Ausscheiden eines Gesellschafters
5. Auflösung
6. Einmanngesellschaft (formnichtig)
SO WIRD IN SPANIEN EINER GESELLSCHAFT „UNTER DEN ROCK GESCHAUT“
DAS SPANISCHE FINANZAMT UND DIE DURCHGRIFFSHAFTUNG
Fallbeispiel: Wie Hacienda an die Steuergelder kommt
SCHLUSSFOLGERUNG
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