Ihre Gesellschaft möchte in Deutschland einen Computer kaufen. Der Verkäufer teilt Ihnen mit, dass Ihre Gesellschaft nicht in dem System VIES (VAT Information Exchange System) erscheint und somit die deutsche Mehrwertsteuer von 19 % gezahlt werden muss. Dieser Fall tritt sehr häufig auf.
Damit der Verkäufer Ihnen die Mehrwertsteuer nicht berechnet, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Sie benötigen einen Nachweis, dass die Güter von Deutschland nach Spanien transportiert wurden oder werden.
- Sie als Käufer müssen dem Lieferanten die Número de Identificación Fiscal (Umsatzsteuer-ID-Nummer) mitteilen. (In Spanien ist dieses die CIF-Nummer und davor stehen die Buchstaben ES).
Wenn Sie einen Kauf in einem EU-Land tätigen möchten (dasselbe gilt, wenn Sie etwas an einen Kunden eines EU-Lands verkaufen möchten) ist es Pflicht, dass Sie vorab die Umsatzsteuer-ID-Nummer vom Finanzamt erhalten haben. Dieses ist sehr wichtig: Das Finanzamt muss Ihnen diese Nummer ausdrücklich vorab erteilen.
Versuchen Sie nicht, einfach Ihre CIF anzugeben, in dem Sie die zwei Buchstaben ES davor setzen. Da die CIF nicht im VIES Register verzeichnet ist, wird sich der Lieferant sich an Sie wenden, weil er die deutsche Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen muss.
Wie beantragt man diese Nummer? Mit Modell 036 muss beim Finanzamt der Eintrag Ihrer Gesellschaft im innergemeinschaftlichen Register (in Spanisch: Registro de Operadores Intracomunitarios – ROI) beantragt werden.
Jeder kann im Internet überprüfen, ob eine Gesellschaft eine gültige Umsatzsteuer-ID-Nummer hat: https://aest.es/viescoes.html.
Der Antrag zur Anmeldung beim spanischen Finanzamt muss rechtzeitig gemacht werden. Es kann bis zu drei Monate dauern bis das Finanzamt die Umsatzsteuer-ID-Nummer erteilt. Wenn das Finanzamt in dieser Frist nicht antwortet, gilt der Antrag als abgewiesen. Das Finanzamt ist in dieser Hinsicht sehr sorgfältig, da es sehr viele Betrügereien bzgl. innergemeinschaftlicher Leistungen gibt.
Wenn keine innergemeinschaftlichen Geschäfte getätigt wurden, meldet das Finanzamt die Gewerbetätigkeit im Register ROI nach 12 Monaten ab. Aus diesem Grund ist die Gesellschaft verpflichtet, vierteljährliche IVA-Steuererklärungen zu präsentieren, auch wenn die Gesellschaft ihre unternehmerische Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat.
Wenn Ihre Gesellschaft nicht im Register ROI angemeldet ist, muss der EU-Lieferant Ihnen die Mehrwertsteuer berechnen. Sie haben immer das Recht, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer bis zum 30. 6. des Folgejahres im Quellenstaat zu beantragen. Die Mehrwertsteuer eines anderen EU-Landes ist in Spanien nicht absetzbar.