Die Verpflichtung der Dokumentierung entfallt für die kleinen Gesellschaften, deren verbundene Geschafte den Gesamtbetrag von € 100.000,- des Marktwertes im Geschaftsjahr nicht überschreiten.
Die Förderung der freien Abschreibung für das erworbene Anlagevermögen erweitert sich bis zum Geschaftsjahr 2012, wenn die Angestellten nicht entlassen werden.