Resident oder Nichtresident?
Residenten sind in Spanien mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig! Grund genug, alle Voraussetzungen zu erfüllen, um Nichtresident bleiben oder werden zu können.
Nichtresident kann auch bleiben, wenn nur der Ehepartner und die Kinder in Spanien leben!
Voraussetzung ist, dass der Nichtresident nachweisen kann
1. nur maximal 182 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbracht zu haben.
2. mindestes 183 Tage in anderen Ländern verbracht zu haben.
3. wo sich der Hauptsitz seiner Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen außerhalb Spaniens befanden.
4. wo er außerhalb Spaniens als steuerlich ansässig gemeldet ist und dass er dort versteuert.
Wer sich in Spanien länger als 182 Tage pro Jahr aufhält, egal ob zusammenhängend oder nicht, ist in Spanien mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig!
Nichtresidenten sind in Spanien nur mit ihrem in Spanien befindlichen Immobilienvermögen steuerpflichtig!
In Deutschland Steuerpflichtige zahlen spanische Vermögensteuer für ihr direktes und indirektes spanisches Immobilienvermögen.
Tipp für Immobilien-Käufer:
Kaufen Sie Immobilien nie im Dezember. Falls Sie vor dem 31.12. kaufen, fällt die Vermögensteuer für das gesamte Jahr an. Auch wenn Sie erst am 30.12. kaufen!
Tipp für Immobilien-Verkäufer:
Verkaufen Sie Immobilien spätestens bis 30. Dezember. Dann fällt für das gesamte Jahr KEINE Vermögensteuer an.
Tipp für Immobilienbesitzer:
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