Die Steuerpflicht beginnt in Spanien,
a) wenn man sich länger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhält, außer der Steuerpflichtige beweist seine Steueransässigkeit in einem anderen Staat.
b) wenn sich in Spanien direkt oder indirekt der Kern oder die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet.
Mehr über die spanische Einkommensteuer, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer, sowie die Steuersätze und Freibeträge, und was bei der WOHNSITZVERLEGUNG NACH SPANIEN zu beachten ist, lesen Sie hier: