Vermögenssteuer wieder eingeführt

Die spanische Regierung hat die Vermögenssteuer wieder in Kraft gesetzt.  Diese Maßnahme könnte jährliche Einnahmen von Euro 1.080 Millionen ausmachen.

Die Vermögenssteuer wird vorübergehend nur für die Jahre 2011 und 2012 neu eingesetzt und für Vermögensarten über  700.000 Euro. Das wirkt sich auf ca. 160.000 Steuerzahler aus.

Der Freibetrag wird erweitert, und zwar um das siebenfache, als der, der bis zum Jahre 2008 galt, als diese Steuer einfroren wurde. Ansonsten wird die Vermögenssteuer die gleiche Struktur bei behalten.

Es muss erwähnt werden, dass die Regierung die Vermögenssteuer  vor ca. 3 Jahren still legte (zum 1. Januar 2008) um die Wirtschaft anzukurbeln, neben anderen Maßnahmen. Nun, da die Regierung jetzt dringend diese Einnahmen benötigt, setzt sie die Steuer wieder ein, obwohl der Konsum in einer Flaute steckt. Im Jahre 2007 hatte der Staat von der Vermögenssteuer Einnahmen von 1.800 Millionen Euro.

Steuerpflichtig sind Immobilien, Fahrzeuge, Depots und Girokonten, Aktien und Investmentfonds, Anleihen oder Lebensversicherungen u.a. Es ist  aber das Erste Domizil (Immobilieneigentum wo man drin ständig wohnt) von der Steuer befreit, aber nur die ersten Euro 300.000,-. Das ist trotzdem das Doppelte als vor dem Jahr 2008.

Die Nicht-Residenten, die Eigentum in Spanien auf Ihren privaten Namen haben, können leider von diesem konkreten Freibetrag  keinen Nutzen ziehen, aber doch auf den allgemeinen Freibetrag von 700.000 Euro. Zum Beispiel, wenn das Mallorca-Haus um 1,5 Mio. Euro gekauft wurde, muss man nur 800.000 versteuern. In diesem Beispiel macht  die Vermögenssteuer dann 3.620 Euro im Jahr aus. Wenn aber das Haus  im Namen von Ehemann und Ehefrau je zu 50% gekauft wurde, dann sinkt die Vermögenssteuer stark , denn € 1.500.000 / 2 = € 750.000,  – € 700.000 Freibetrag = € 50.000 an versteuerbarem Vermögen. Macht dann nur 100 Euro im Jahr pro Nase aus.

Die autonomischen Regionen Spaniens werden weiterhin die gleiche Autorität beibehalten um die Steuern gemäß Ihrem Zweck entsprechend anzupassen. Es ist daher wahrscheinlich, dass in den autonomen Regionen, wo die PP (Volkspartei) regiert, eine Ermäßigung von 100 % angewandt wird, somit wird diese Steuer so gut wie gar nicht zum Tragen kommen. Dies ist zum Beispiel der aktuelle Fall bei der Erbschaftsteuer (nur bei Steuer-Residenten).

Wer spanischen  Immobilien auf den Namen einer Gesellschaft hat, braucht sich um die spanische Vermögenssteuer keine Sorge zu machen.

Die neue Regierung Spaniens hat ein öffentliches Defizit von 8,2 % vorgefunden, das die vorherige Regierung von Zapatero hinterlassen hat. Zwei Prozent mehr als erwartet. Das heißt in Geld, eine Abweichung von 22 Milliarden Euro. Und das bedeutet, wenn Spanien im Jahre 2012, wie mit Brüssel vereinbart, das Ziel des Defizits von 4,4 % erreichen will, Anpassungen von Euro 40 Milliarden vorgenommen werden müssen.

Horst D. Deckert

Horst D. Deckert

Horst D. Deckert informiert Sie über Steuern in Spanien und wie Sie legal Steuerfrei Leben und Arbeiten können.

Kategorien

Weitere Beiträge