Normalerweise sind die Baumängel und Schäden hier auf Mallorca bedingt dadurch, dass schlechte anstatt guter Qualität bei den Baumaterialien, um die Unterwanderung von Feuchtigkeit zu vermeiden, verwendet wird. Es kann somit bei einem Neubau passieren, dass viele Arten von Unregelmäßigkeiten und Mängel entstehen.
Bitte beachten Sie, dass es hierfür ab der Fertigstellung eine Frist von 10 Jahren gibt, um die Mängel zu beanstanden. Ich empfehle Ihnen somit, dieses schnellstmöglich zu tun, da einige Bauunternehmen die Firma nur zum Bau der Anlage gründen und dann diese wieder auflösen. Wenn Sie bei Mängeln zögern, dieses zu melden, kann der Bauunternehmer Ihnen vorwerfen, dass Sie fahrlässig gehandelt haben, wenn Sie ihn nicht rechtzeitig bei Feststellung der Mängel, entsprechend informieren. Die gerichtliche Beanstandung kann dann abgewiesen werden.
Wie muss man handeln? Ersten muss ein technisches Gutachten über einen Architekten oder technischen Architekten (aparejador), in dem genau aufgeführt wird, wo sich die Mängel befinden, ihren Ursprung und Grund, geschätzte Reparaturkosten und ergriffene Vorsichtsmaßnahmen, erstellt werden. Eines dieser Gutachten kostet ca. EUR 600,-.
Danach teilen Sie diese Mängel und deren Ursprung dem Bauträger, Bauherrn und Architekten-Direktor dieses Bau’s mit. Bitte tun Sie dieses mittels Burofax, Kosten ca. EUR 12,-
Teilen Sie dem Bauträger mit, dass die Baufirma diese Mängel behebt. Sie können auch beim Bauträger anfragen, dass dieser die Mängel beheben lässt und dieser dann später selbst die Kosten an die Baufirma weiterleitet. Wenn die Wohnung in einer Wohngemeinschaft ist, rate ich Ihnen, dass diese Initiative vom Präsidenten der Anlage nach Beschluss der Eigentümerversammlung, ergriffen wird. Bitte fügen Sie auch die Kosten für das technische Gutachten auf.
Wenn diese Initiative keinen Erfolg habt, muss dies über ein Gericht getan werden, damit entschieden wird, wer für die Kosten aufkommt. Ich empfehle Ihnen, die Schäden nicht zu reparieren, bevor ein Richter ein Urteil gefällt hat, es sei denn, es können Personen zu Schaden kommen. Mit dieser eventuellen Reparatur könnten Beweise vernichtet werden, bzw. verschwinden.
Bei dieser Art von Reklamationen werden meistens die Baufirmen verantwortlich gemacht, wenn Sie anderes Material als in der Baubeschreibung festgelegt, benutzt haben, oder die Architekten, wenn sie sich verkalkuliert haben oder der technische Architekt, wenn der die Bauarbeiten nicht kontrolliert hat. Wenn bei der Gerichtsverhandlung keine Verantwortlichen an´s Licht kommen, kann jeder einzelne, sogar auch der Bauträger verurteilt werden.
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