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  • Ihre Immobilien-S.L.: Welche Steuern fallen an?

    admin 02:56 on 2. Mai 2010 | 0 Permalink
    Tags: Eigentümer, , Immobilien S. L., ,

    Wird die Immobilie, deren Eigentümer die S. L. ist, vom Gesellschafter, Geschäftsführer (Administrator) oder von deren Familienangehörigen genutzt, werden Mieteinnahmen der Gesellschaft berücksichtigt. Es handelt sich dann um so genannte verbundene Vorgänge. Für die Höhe der Miete ist dann der übliche Marktwert maßgebend … »»»

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  • Wer ist Eigentümer Ihrer Immobilie?

    admin 17:35 on 10. Juni 2009 | 0 Permalink
    Tags: Eigentümer, , , spanische Gesellschaft

    Es ist völlig normal, dass nichtansässige Eigentümer eine Immobilie in Spanien nicht persönlich, sondern über eine spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung halten. Dies hat ab einem Wert in sechsstelliger Höhe in erster Linie steuerliche Gründe.

    Wer eine solche Immobilie kaufen will ist gut beraten, diese indirekt, d.h. die Anteile der Gesellschaft zu erwerben. Sowohl für den Verkäufer, als auch für Sie als Käufer lassen sich sofort wichtige steuerliche Ersparnisse realisieren, z.B. die Umgehung der Grunderwerbsteuer (z.Zt. 7% vom Kaufpreis)

    Dieser Vorgang ist jedoch für den Käufer nicht ganz risikolos. Daher ist es wichtig, dass Ihr Steuerberater diese Operation hinsichtlich der erwähnten Gesellschaft genau analysiert.

    Diese Überprüfung beinhaltet u.a. die möglichen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber Dritten, die Sie als Käufer übernehmen werden.

    Außerdem muss festgestellt werden, ob die Gesellschaft allen steuerlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

    Und natürlich muss die Bilanz der Gesellschaft überprüft werden. Wenn die Gesellschaftsbilanz einen sehr niedrigen Wert der Immobilie ausweist, wird dies den späteren Verkauf sehr beeinflussen. Vor allem Immobilien, die vor Jahren erworben wurden, müssen mit erheblichen Steuern rechnen.

    Falls Sie eine solche Immobilie besitzen und irgendwann verkaufen wollen oder müssen, sind Sie gezwungen, auch die Gesellschaft zu übertragen, was nicht immer mit dem zukünftigen Käufer verhandelt werden kann.

    Nicht jeder Käufer ist bereit, auch eine Gesellschaft zu übernehmen. Außerdem sind mögliche Änderungen der steuerlichen Bestimmungen zu berücksichtigen, die negative Auswirkungen haben könnten.

    Bevor Sie sich auf so eine Operation einlassen ist es unerlässlich, mit einem ausgewiesenen Fachmann in dieser Materie zu sprechen, um die Vor- und Nachteile abzuschätzen.

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